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Organspende strukturell stärken – Zugänge klug gestalten und Reformen integriert denken

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Registrierungsangebote in kommunalen Bürgerämtern erklärt die Landespatientenbeauftragte des Landes Niedersachsen Dr. Nicole Sambruno Spannhoff:

„Das bundesweite Organspenderegister bietet bereits heute verschiedene Möglichkeiten der Eintragung. Entscheidend ist, dass Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig, verständlich und verlässlich ihren Willen dokumentieren können.“

Die ursprünglich geplante zusätzliche Registrierungsmöglichkeit in Bürgerämtern wird derzeit nicht weiterverfolgt. „Es ist legitim, bei neuen Verwaltungsangeboten auch die Frage nach Praktikabilität, Ressourceneinsatz und tatsächlicher Nutzung zu stellen“, so die Landespatientenbeauftragte. Zugleich müsse jedoch gewährleistet bleiben, dass Selbstbestimmung in der Organspende für alle Menschen realistisch und gleichberechtigt erreichbar bleibt.

„Nicht die Anzahl der technischen Zugangswege ist ausschlaggebend, sondern ihre tatsächliche Wirksamkeit“, betont sie. Wichtig sei, dass Informationsangebote verständlich, barrierearm und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden. Ob dies über Bürgerämter, digitale Lösungen oder andere Wege geschieht, müsse sich an Transparenz, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit messen lassen.

Die Debatte um einzelne Registrierungswege dürfe jedoch nicht vom eigentlichen Kern ablenken. Deutschland weist seit Jahren vergleichsweise niedrige Organspendezahlen auf. „Wir müssen die Organspende strukturell stärken – nicht nur organisatorisch, sondern systemisch“, erklärt die Landespatientenbeauftragte.

Vor diesem Hintergrund spricht sie sich weiterhin für die Einführung der Widerspruchslösung aus. „Die Widerspruchslösung wahrt die volle Selbstbestimmung. Jede Person kann jederzeit und ohne Begründung widersprechen. Gleichzeitig schafft sie klare Rahmenbedingungen, entlastet Angehörige in Ausnahmesituationen und stärkt die Solidarität im Gesundheitssystem.“

Wenn die Widerspruchslösung politisch weiterentwickelt werde, müsse auch die Organisation des Registers konsequent mitgedacht werden. „Ein modernes System braucht ein leistungsfähiges, gut zugängliches Register, das Widersprüche, Einschränkungen oder Zustimmungen eindeutig dokumentiert und im Ernstfall schnell abrufbar macht“, so die Landespatientenbeauftragte.

Die Frage sei daher weniger, ob ein einzelner Registrierungsweg entfalle, sondern wie ein insgesamt schlüssiges, bürgernahes und rechtssicheres System gestaltet werde. „Wir sollten die Reform nicht in Einzelmaßnahmen zerlegen, sondern gesetzliches Modell und Registrierungsinfrastruktur gemeinsam denken.“

Abschließend betont sie: „Organspende ist Ausdruck individueller Entscheidung und gesellschaftlicher Verantwortung zugleich. Unser Ziel muss ein System sein, das beides stärkt – durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine praktikable, vertrauenswürdige Dokumentation.“

Kontakt:

Die Landespatientenschutzbeauftragte, Postfach 141, 30001 Hannover,
Telefon 0511 120-4013, E-Mail: patientenschutz@ms.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2026

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