Gesundheitsminister Philippi zum Krankenhausreformanpassungsgesetz: „Ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern“
Am heutigen Mittwoch, 8. Oktober wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundeskabinett beschlossen. Niedersachsen hatte sich in den vergangenen Monaten für Anpassungen im Gesetz stark gemacht, um auch eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen auch in der Fläche zu gewährleisten.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi äußert sich zum heute beschlossenen Gesetz wie folgt: „Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aufgenommen worden. Aber wir haben auch von Anbeginn deutlich gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform sind. ‚Verbessern statt verwässern‘ – unter diesem Motto hat die neue Bundesregierung angekündigt, Anpassungen am KHVVG vornehmen zu wollen. Das nun beschlossene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern und der Bund ist seiner Ankündigung das Gesetz zu verbessern auch in Teilen gerecht geworden. So können beispielsweise Fachkrankenhäuser Level F bei der Sachausstattung kooperieren. Über die Begrenzung der Ausnahmen von den Qualitätskriterien auf drei Jahre muss im Gesetzgebungsverfahren aber nochmal gesprochen werden.
Aus niedersächsischer Sicht sind insbesondere zwei wichtige Aspekte noch immer nicht ausreichend berücksichtigt: Bei der Zuweisung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausplanung ist auch im KHAG keine Anpassung der Standortproblematik vorgesehen. Mit der bisherigen Regelung können bestimmte Leistungen künftig nicht mehr über größere Distanzen hinweg an räumlich getrennten Klinikstandorten erbracht werden. Für besondere Fälle muss eine Ausnahme von der Standortdefinition möglich sein. Es bestehen außerdem weiterhin praktische Schwierigkeiten in den Leistungsbereichen ´Orthopädie und Unfallchirurgie` sowie ´Frauenheilkunde und Geburtshilfe`. Durch die Gliederung in Leistungsgruppen und die Vorgabe, Fachärztinnen und Fachärzte maximal in drei dieser Leistungsgruppen anzurechnen, lassen sich insbesondere an kleineren Häusern die Qualitätskriterien für die personelle Ausstattung nicht erfüllen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wurde festgehalten, dass die Anrechnung von Fachärztinnen und -ärzten geprüft wird. Wir fordern daher ein, durch Änderung des KHVVG die Mehrfachanrechnung der Fachärztinnen und Fachärzte in den genannten Leistungsbereichen zu erlauben. Das kann durch die Anrechnung in vier statt drei Leistungsgruppen erfolgen.“
Hintergrund:
Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Am 10.09.2025 sollte das KHAG ursprünglich ins Bundeskabinett eingebracht werden und wurde kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Die bisherigen Regelungen des KHVVG sollen durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Wochen kritisch zum Entwurf des KHAG geäußert.
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erstellt am:
08.10.2025