Gesundheitsminister Philippi drängt auf Anpassungen bei der Krankenhausreform: "Vorprogrammiertes Scheitern auf Kosten der Patientinnen und Patienten verhindern"
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat Stellung zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) genommen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont die Notwendigkeit wesentlicher Gesetzesänderungen:
„Die Bundesregierung setzt die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag mit dem KHAG um. Das begrüßen wir grundsätzlich. Wir bitten jedoch die Bundesregierung, die im Bundesrat von den Ländern eingebrachten Änderungsanträge für das weitere Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Aus Sicht Niedersachsens fehlen weiterhin einige zentrale Punkte:
Erstens: Die Standortregelung für Kliniken wie beispielsweise in Braunschweig wurde nicht angepasst. Hier schlagen wir vor, dass die Länder im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung entscheiden können. Zweitens: Die Anrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten sollte nicht auf drei Leistungsgruppen beschränkt bleiben. Unser Vorschlag ist, bis zu fünf Leistungsgruppen zuzulassen – gerade für Bereiche wie Orthopädie und Frauenheilkunde. Drittens: Wir müssen die besonderen Belange beim Bau von Zentralkliniken berücksichtigen. Hier wäre eine Ausnahmeregelung sinnvoll, die eine Zuweisung von Leistungsgruppen für mindestens drei Jahre erlaubt, auch wenn Qualitätskriterien zunächst nicht erfüllt werden.
Ein weiterer Aspekt dieser Reform wird ebenfalls vernachlässigt: die Sektorenübergreifende Versorgung. Die Sektorenübergreifenden Versorger (SÜV) sind das Herzstück insbesondere für die ländlichen Regionen. Doch der Bund ignoriert dieses Herzstück, als wären SÜV Nebensache. Es gibt im aktuellen Gesetzesentwurf keine realistischen Anforderungen, zu enge Leistungsspektren und keine klaren Wege, wie Fälle aus größeren Krankenhäusern in SÜV verlegt werden können. So bekommen wir keine ausreichende stationäre Auslastung, und gefährden die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen. Im schlechtesten Fall stehen ehemalige Krankenhäuser mit wertvoller Infrastruktur demnächst leer und die wohnortnahe Versorgung bricht weg. Dieses vorprogrammierte Scheitern auf Kosten der Patientinnen und Patienten muss verhindert werden.“

