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Gesundheitsminister Philippi begrüßt beabsichtigte Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: „Überfällig, dass ‚Kiffen auf Rezept‘ nun nicht mehr mit nur einem Mausklick möglich ist"

Am heutigen Freitag hat der Bundesrat die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes zugestimmt. Niedersachsen hatte bereits im Sommer gemeinsam mit den anderen Bundesländern eine Gesetzesänderung beim Zugang zu medizinischem Cannabis gefordert. Gesundheitsminister Philippi begrüßt die nun angeschobenen Änderungen, die noch vom Bundestag beschlossen werden müssen:

„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Verschreibung von Cannabis wieder an eine persönliche ärztliche Erstkonsultation geknüpft wird. Mit der Teillegalisierung ist es leider viel zu einfach geworden, sich Cannabis nach einer Online-Sprechstunde per eRezept aus der Apotheke zu holen oder gleich in Internetshops zu bestellen. Das hat häufig nichts mit einer medizinisch indizierten Maßnahme zu tun, hier geht es ums Genusskiffen. Es kann nicht Sinn und Zweck der Cannabis-Legalisierung gewesen sein, halbseidene Onlinebetreiber reich zu machen und gleichzeitig den ungeregelten Cannabiskonsum anzukurbeln. Ein ärztlicher Erstkontakt ist meiner Ansicht nach unverzichtbar. Daher ist es gut, dass diese gesetzliche Lücke nun geschlossen wird. Es ist überfällig, dass ‚Kiffen auf Rezept‘ nun nicht mehr mit nur einem Mausklick möglich ist.

Die Konsumzahlen der vergangenen Monate sollten allen politisch Verantwortlichen deutlich vor Augen geführt haben, dass es sich beim Konsum von Cannabis nicht um einen harmlosen Freizeitspaß handelt. Kiffen kann nicht nur abhängig machen, sondern auch schwere gesundheitliche Schäden verursachen wie z.B. Psychosen. Neben dieser gesetzlichen Klarstellung braucht es aber auch eine verstärkte Prävention und Aufklärung – insbesondere von Jugendlichen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
21.11.2025

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