„Bisherige Krisen- und Katastrophenlagen wurden von den niedersächsischen Krankenhäusern gut bewältigt"
Zu der heute veröffentlichten Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Krisenresilienz von Krankenhäusern äußert sich der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:
„Wir nehmen die veränderte Sicherheitslage in Europa in Niedersachsen sehr ernst, stellen aber auch fest, dass die bisherigen Krisen- und Katastrophenlagen von den niedersächsischen Krankenhäusern gut bewältigt wurden. Wir wissen, dass zukünftige Herausforderungen sich zum Beispiel im Bereich der multiplen bzw. zeitgleich eintretenden Schadenslagen ergeben könnten. Mir ist es aber wichtig zu betonen: Die Kliniken in Niedersachsen gewährleisten eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Sie haben nicht nur, aber z. B. insbesondere in der Corona-Pandemie bewiesen, dass sie effizient arbeiten und leistungsfähig sind, vor allem aber auch dass sie flexibel agieren und in einer besonderen Lage auch besondere Maßnahmen treffen können. Sie sind also bereits in der Lage, durch eine Priorisierung von Behandlungen Kapazitäten für die Behandlung von besonderen Verletzungen oder Erkrankungen freizuziehen. Darüber hinaus hat die Landesregierung sogenannte Schalenkonzepte entwickelt, bei denen im Fall einer Überlastung der Krankenhäuser weitere Einrichtungen in die stationäre Krankenversorgung mit einbezogen werden können. Außerdem erfolgt im Rahmen der Krankenhausreform eine Konzentration von Leistungen sowie eine Spezialisierung der Kliniken. Dies wird zu einer besseren personellen Ausstattung von Krankenhäusern führen – dann können einzelne Krankenhäuser auch im Krisenfall flexibler reagieren.“
Hintergrund:
Krankenhäuser sind laut Niedersächsischem Krankenhausgesetz (NKHG) verpflichtet, einen Krankenhausalarm- und Einsatzplan (KAEP) aufzustellen. Dieser bezieht sich auf die Bewältigung eines Notfalls mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten. Für jedes Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt, hat der Krankenhausträger für die Bewältigung eines Notfalls mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten einen Alarm- und Einsatzplan aufzustellen und jedes Jahr bis zum 31. März fortzuschreiben. Der Alarm- und Einsatzplan muss Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten vorsehen. Er bedarf insoweit des Einvernehmens der unteren Katastrophenschutzbehörde, in deren Bezirk das Krankenhaus liegt.
Außerdem muss jedes Krankenhaus einen Notfallplan für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses haben. Der Krankenhausträger hat sicherzustellen, dass jedes Krankenhaus regelmäßig interne Übungen durchführt und, wenn es an der Notfallversorgung teilnimmt, an Katastrophenschutzübungen sowie an Übungen des Rettungsdienstes zur Bewältigung von Großschadensereignissen.
Betriebskosten, darunter auch Kosten für die Sachausstattung von Krankenhäusern, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Krankenkassen. Eine landesseitige Finanzierung für den Zivilschutzfall existiert daher nicht. Allerdings können Krankenhäuser über die Investitionskostenförderung bauliche Anpassungen vornehmen, die auch dem Zivilschutz zugutekommen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.10.2025
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