Linkliste
- Aktionsplan Inklusion
- Assistenzhunde
- Eingliederungshilfe
- 75 Jahre Niedersachsen – Videobeitrag zu Inklusion
- Förderung von Projekten zur Inklusion
- Familienentlastende Dienste
- Hilfen für blinde Menschen
- Hilfen für gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen
- Landesbildungszentren
- Heilpädagogische Frühförderstellen
- Interdisziplinäre Beratungs- und Früherkennungsteams
- Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen
- Hilfen für Familien mit behinderten und schwerstkranken Kindern
- Sozialpädiatrische Zentren
- Leistungen für Eltern mit Behinderungen
- Netzwerk behinderter Frauen
- Persönliches Budget
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Budget für Arbeit
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Eingliederungshilfe
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) an Erwachsene ist das Land Niedersachsen zuständig.
Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover) sind zur Wahrnehmung der Aufgaben herangezogen.
Für Eingliederungshilfeleistungen an Kinder und Jugendliche sind die örtlichen Träger originär zuständig.
Bei allen Angelegenheiten rund um Eingliederungshilfeleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
Nähere Informationen über die Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie > hier, auch in Leichter Sprache > hier.