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Gesundheitsversorgung, Kindeswohl, Gewaltschutz: Bund und Länder beschließen umfangreiche Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Am Montag haben mehrere FachministerInnenkonferenzen von Bund und Ländern Beschlüsse zur Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine gefasst.

Die Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder und des Bundes waren sich einig, dass es einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine geben müsse. Dabei gelte es, Versorgungsprobleme zu vermeiden und durch die Flucht unterbrochene medizinische und pflegerische Behandlungen schnellstmöglich wiederaufzunehmen. Der bürokratische Aufwand für alle Betroffenen solle dabei möglichst reduziert werden. Bund und Länder werden deshalb Festlegungen zu Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung treffen.

„Alle, die wegen dieses furchtbaren Krieges ihre Heimat verlassen müssen und in Deutschland Zuflucht finden, sollen möglichst unkompliziert eine gute medizinische Versorgung erhalten“, betont Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Wir brauchen vom Bund zudem kurzfristig pragmatische Lösungen, damit wir die bereits bestehende staatliche Impfinfrastruktur dazu nutzen können, um den Geflüchteten auch Impfangebote zu machen, die über die Corona-Schutzimpfungen hinausgehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zugesagt, dass hierzu kurzfristig Regelungen getroffen werden, damit die Impfteams in den Kommunen beispielsweise auch den Impfstoff für die Masernschutzimpfung beziehen können“, so Behrens.

Die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (JFMK) haben am Montag im Umlaufverfahren einen weiteren Beschluss gefasst, damit die Evakuierung von Waisenkindern und ganzen Einrichtungen aus der Ukraine noch besser organisiert werden kann. Dazu wird der Bund eine Koordinierungsstelle einrichten und auch landesseitig wird in Kürze die Festlegung einer Landeskoordinierungsstelle erfolgen.

Sozialministerin Daniela Behrens dazu: „Wie in jedem Krieg sind es auch in der Ukraine die Schwächsten, die am stärksten unter ihm leiden. Dazu zählen insbesondere die Waisenkinder aus den Kriegsgebieten. Ihre Versorgung und ihr Schutz liegen uns besonders am Herzen. Im Sinne des Kindeswohls ist es von überragender Bedeutung, dass wir hier nach der Evakuierung zu einer geordneten Aufnahme und Unterbringung innerhalb Deutschlands kommen und den Kindern und ihren Begleitpersonen die größtmögliche Sicherheit bieten. Niedersachsen wird sich dabei selbstverständlich beteiligen.“

Zum Schutz geflüchteter Frauen aus der Ukraine vor Gewalt hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Informationsmaterial auf Deutsch und in ukrainischer Sprache zusammengestellt, das sich neben den Geflüchteten auch an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer richtet. „Jede Frau, die in Niedersachsen ankommt, soll wissen, dass sie hier in Sicherheit und willkommen ist. Mit unseren Flyern wollen wir aber auch sicherstellen, dass die Geflüchteten wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen oder von Gewalt bedroht sind. Unsere Unterstützungsangebote stehen allen offen“, erklärt Ministerin Daniela Behrens.

Die Beschlüsse der GMK, der JFMK sowie das Infomaterial für Geflüchtete, Helferinnen und Helfer finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2022

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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