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Die 10 wichtigsten Kinderrechte kurz vorgestellt

Die Kinder­recht­skon­ven­tion wurde am 20. Novem­ber 1989 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet.

Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den 25 Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.

Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

  1. Gleichheit

    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

    (Artikel 2)

  2. Gesundheit

    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

    (Artikel 24)

  3. Bildung

    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

    (Artikel 28)

  4. Spiel und Freizeit

    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

    (Artikel 31)

  5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

    (Artikel 12 und 13)

  6. Schutz vor Gewalt

    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

    (Artikel 19, 32 und 34)

  7. Zugang zu Medien

    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

    (Artikel 17)

  8. Schutz der Privatsphäre und Würde

    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

    (Artikel 16)

  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

    (Artikel 22 und 38)

  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

    (Artikel 23)

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