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Freie Wohlfahrtspflege

In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdische Wohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband zusammengeschlossen. Diese Verbände sind Träger von landesweit rund 6000 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen mit mehr als 200.000 hauptamtlich Beschäftigten. Zudem sind hunderttausende Menschen in diesen Verbänden ehrenamtlich engagiert.


Das Land gewährt den in der LAG FW zusammengeschlossenen Verbänden eine Finanzhilfe von jährlich 21,252 Mio. EUR, die für die Wahrnehmung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben zu verwenden ist. Bis zum 31. Dezember 2014 wurde diese Finanzhilfe auf der Grundlage des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) gewährt. Mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFöG) im Dezember 2014 wurde die Zahlung der Finanzhilfe auf eine eigene rechtliche Grundlage gestellt, um den Verbänden Planungssicherheit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren. Die Zahlung der Finanzhilfe setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege voraus. Eine solche Vereinbarung ist zuletzt am 12. März 2018 abgeschlossen und am 28. März 2018 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht worden.

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