Erfolgreiche Vermittlung einer Fachkraft aus Indien durch das Start Guide-Projekt im Landkreis Osnabrück zu einem Pflegeanbieter
Erfolgreiche Vermittlung einer Fachkraft aus Indien durch das Start Guide-Projekt im Landkreis Osnabrück zu einem Pflegeanbieter
Förderrichtlinie: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen“
Kurzzusammenfassung des Projekts: Das Projekt „Start Guide für den Landkreis Osnabrück“ hat das Ziel, die Fachkräftebasis in der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Landkreis Osnabrück durch die Förderung der Integration von zugewanderten und geflüchteten Personen zu stärken. Die Maßnahmen bestehen aus der Beratung und passgenaue Vermittlung von Migrantinnen und Migranten in Praktikum, Ausbildung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in der Beratung, der Netzwerkbildung und der Informationsbündelung für partizipierende Einrichtungen. |
Ausgangslage:
Frau X. ist 1974 in Indien geboren und hat dort zwei universitäre Ausbildungsgänge im Bereich „Nursing Science“ abgeschlossen sowie mehrere Jahre in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen gearbeitet. Hierbei gehörten sowohl pflegerische als auch koordinierende Tätigkeiten zu ihren Aufgaben. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn.
Im Rahmen eines Rekrutierungsprozesses kam Frau X. mit dem damals 4-jährigen Sohn nach Osnabrück. Mit einem Aufenthaltstitel gem. § 16d AufenthG für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen arbeitete sie bereits als Pflegehilfskraft in einem regionalen Pflegeheim und besuchte berufsbegleitend einen B2 Deutschkurs, den sie im Jahr 2022 erfolgreich abschloss. Sie erhielt dann von der zuständigen Behörde die vollständige Berufsanerkennung als Pflegefachfrau und beantragte bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG als Fachkraft mit Berufsausbildung.
Da Frau N. zu diesem Zeitpunkt bereits die Altersgrenze von 45 Jahren überschritten hat, ergibt sich nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG folgende Problematik:
Frau N. muss eine dieser Bedingungen erfüllen, um weiterhin in Deutschland arbeiten zu können:
1. Bruttogehalt in Höhe von mindestens 55% der aktuellen Rentenbeitragsbemessungsgrenze (für das Jahr 2023: 4015 €)
2. angemessene Altersvorsorge
3. ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterbeschäftigung
Erschwerend hinzu kommt die familiäre Situation der Klientin, da sie als alleinerziehende Mutter ein 6-jähriges Kind zu versorgen hatte und deshalb nicht vollkommen flexibel einsetzbar sowie ortsgebunden war. Zudem ist durch eine geringe aber vorhandene Sprachbarriere sowie die schlechte Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eine Kommunikation mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Frau N. schwierig. Frau N. nimmt Kontakt zum Projekt „Start Guide für den Landkreis Osnabrück“ auf und bittet um Unterstützung. Sie möchte gerne in Osnabrück bleiben.
Aktivitäten/Vorgehen:
Die Situation wird in einem Erstgespräch erfasst und gemeinsam mit der Rechtsberatung der Start Guide Projekte die Möglichkeiten geprüft.
1. Bruttogehalt in Höhe von 55% der aktuellen Rentenbeitragsbemessungsgrenze (ohne Nachtzuschläge, Sonderzahlungen usw.)
Im Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber stellt sich heraus, dass dieser an den tariflichen Lohn gebunden ist und einen entsprechenden Lohn nicht zahlen kann.
2. Angemessene Altersvorsorge
Frau N. hat zwar ein Grundstück in Indien und konnte zudem etwas Geld zurücklegen. Insgesamt reicht dies jedoch nicht für eine angemessene Altersvorsorge aus.
3. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterbeschäftigung
Eine Prüfung wird durch die Projektleitung und durch die Rechtsberatung im Projekt angeregt. Die Projektleitung verfasst gemeinsam mit Frau N. ein Schreiben, in dem ein besonderes öffentliches Interesse mit dem allgemeinen Fachkräftemangel und der öffentlichen Fürsorgepflicht sowie diverser wissenschaftlicher sowie regionaler Zukunftsprognosen (demographischer Wandel) begründet wird. Eine Prüfung, inwieweit der Tatbestand eines besonderen öffentlichen Interesses an der Weiterbeschäftigung tatsächlich vorliegt, findet letztendlich nicht statt. Nach Aussage der zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit in Duisburg hat solch eine Prüfung im Pflegebereich noch nie stattgefunden.
Während der Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten kontaktiert die Projektkoordinatorin parallel ihr Einrichtungsnetzwerk im Landkreis Osnabrück und stellt die Situation dar. Tatsächlich kann eine mit dem Projekt zusammenarbeitende Einrichtung eines privaten Pflegeanbieters das notwendige Bruttogehalt zahlen. Doch auch hier gibt es zunächst Komplikationen, da der erstmalig angebotene Betrag knapp unter 4015 € brutto lag, bei dem aber auch Zuschläge bei Wochenend- und Nachtarbeit berücksichtigt wurden. Die Prüfung durch die Ausländerbehörde bzw. die Agentur für Arbeit ergibt, dass das Einbeziehen dieser Zuschläge nicht zulässig ist. Eine Anpassung kann durch die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42 Wochenstunden erfolgen. Seit Ende Mai 2023 ist die Fachkraft nun wieder in Arbeit und hat den notwendigen Aufenthaltstitel erhalten.
Wichtige Erkenntnisse:
Insgesamt legt dieser Fall eine flexiblere Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen nahe. Die Fachkraft hatte sowohl die Altersgrenze nur knapp über- sowie zunächst die Gehaltsgrenze nur knapp unterschritten. Ohne die Unterstützung des Start Guide Projektes hätte die Fachkraft unser Land voraussichtlich wieder verlassen.
Fakten zum Projekt:
Wer fördert das Projekt? | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (90%); Kofinanziert durch die MaßArbeit kAöR (10%) |
Ggf. Regionales Fachkräftebündnis/ regionaler Fokus: | Osnabrück |
Zielgruppe: | Zugewanderte Personen, die im Landkreis Osnabrück leben; Einrichtungen aus dem Landkreis Osnabrück |
Branchenfokus: | Pflege- und Gesundheitsbereich |
Projektträger/in: Ggf. Kooperationspartner/innen, beteiligte Akteure/innen: |
GewiNet Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft e.V. Kooperationspartner: MaßArbeit kAöR, Migrationszentrum, Wirtschaftsförderung für den Landkreis Osnabrück (WIGOS) |
Projektlaufzeit: Ggf. verstetigt seit: | 01.02.2021 – 31.01.2026 |
Ansprechpartner/in im Projekt: | Frau Obermeyer Tel: 0541 20098 4444 Mail: l.obermeyer@gewinet.de |
Mehr Informationen unter: | Start Guide für den Landkreis Osnabrück - GewiNet |
Für die Inhalte dieser Seite ist die Projektträgerin / der Projektträger verantwortlich.
Stand: 05.01.2024