Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Erfolgreiche Übernahme eines jungen Mannes mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Budget für Arbeit

Rechtliche Grundlage: Leistung der Eingliederungshilfe an Menschen mit Behinderungen (§ 111 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 61 SGB IX)



Kurzzusammenfassung des Projekts:

Das Budget für Arbeit wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum Jahresbeginn 2018 bundesweit eingeführt (§ 61 SGB IX). Es handelt sich um eine Eingliederungshilfeleistung und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben.

Ziel des Instruments „Budget für Arbeit“ ist es, die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu unterstützen.

Ausgangslage:

Ein junger Mann besuchte eine Förderschule mit Schwerpunkt Lernen und wechselte im Anschluss in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Über Praxistage im Berufsbildungsbereich kristallisierte sich schnell der berufliche Schwerpunkt im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus für ihn heraus. Schon früh bestand für ihn das Ziel, über ein Praktikum an einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt zu werden.


Aktivitäten/Vorgehen:

Im Eingangsverfahren und im ersten Jahr im Berufsbildungsbereich lernte er die Arbeit in den Garten- und Landschaftsbaugruppe der WfbM sowie in einem Inklusionsbetrieb kennen. Durch sein großes Engagement und die Unterstützung des Qualifizierungs- und Vermittlungsdienstes der WfbM gelang es ihm, im zweiten Jahr des Berufsbildungsbereichs in einem Betrieb eingesetzt zu werden. Schnell stellte sich eine große Zufriedenheit sowohl bei ihm als auch seitens des Betriebes ein. Aufgrund dieser Zufriedenheit und seiner guten Arbeitsleistungen konnte für ihn dort im Anschluss an den Berufsbildungsbereich in der WfbM eine nahtlose Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Hilfe eines Budgets für Arbeit erfolgen.


Wichtige Erkenntnisse:

Mit einer guten Vorbereitung und Begleitung können Übergange aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen. Das Budget für Arbeit ist dabei ein gutes und wichtiges Instrument.

Der gesetzlich verankerte Leistungsrahmen (§ 61 SGB IX) sieht vor, dass zum Ausgleich der behinderungsbedingten Leistungsminderung der beschäftigten Person ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes gezahlt wird. Zudem werden Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen, die aufgrund der Behinderung erforderlich sind.

Um den Gegebenheiten in unserem Flächenland Rechnung zu tragen, werden als niedersächsische Besonderheit in Härtefällen auch Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gezahlt. Auch können Arbeitgebende in Niedersachsen für die Dauer eines bewilligten Budgets für Arbeit ergänzend noch einen Zuschuss von monatlich 250 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzliche Beschäftigungsquote bereits erfüllen oder dieser nicht unterliegen und die leistungsberechtigte Person die Schwerbehinderteneigenschaft besitzt.

Im Rahmen eines fünfjährigen Modellprojekts hat sich gezeigt, wie wichtig die frühzeitige und umfassende Beratung aller Beteiligten und gut funktionierende Netzwerkstrukturen sind, um die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Insgesamt zeigt sich, dass es vor Ort einen „Motor“ braucht, damit das Budget für Arbeit in größerem Umfang genutzt wird und Übergänge gelingen. Damit dies nicht (zufällig) vom Engagement einzelner Akteurinnen und Akteure abhängig ist und Synergieeffekte genutzt werden, gehören in Niedersachsen der Netzwerkaufbau und in Einzelfällen auch die Begleitung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt seit dem 01.01.2023 zu den Aufgaben der Integrationsfachdiensten (IFD).


Fakten zum Projekt:

Wer fördert das Projekt? Gesetzliche Leistung der Eingliederungshilfe in der sachlichen Zuständigkeit des Landes (Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung)
Ggf. Regionales Fachkräftebündnis/
regionaler Fokus:
Niedersachsen – Landesweit
Zielgruppe: Menschen, die Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben.
Branchenfokus: -
Projektträger/in:
Ggf. Kooperationspartner/innen,
beteiligte Akteure/innen:
Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe
Projektlaufzeit:
Ggf. verstetigt seit:
Gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht seit dem 01.01.2018
Ansprechpartner/in im Projekt: Landkreise / kreisfreie Städte als örtliche Träger der Eingliederungshilfe in konkreten Einzelfällen;Bei übergeordneten Fragestellungen: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 102 – Inklusion für Menschen mit Behinderungen
Mehr Informationen unter: Budget für Arbeit I Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Für die Inhalte dieser Seite ist die Projektträgerin / der Projektträger verantwortlich.

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Stand: 25.07.2024

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