11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen: Integration eines gehörlosen Arbeitssuchenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen: Integration eines gehörlosen Arbeitssuchenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Kurzzusammenfassung des Projekts: Das Förderprogramm „SoPro“ soll schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in Niedersachsen den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Mit dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann die Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden. Die Zielgruppe sind insbesondere Schwerbehinderte gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d), schwerbehinderte Frauen, schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren sowie schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen. Das Programm kann von Arbeitgebenden, die ihren Betriebssitz im Land Niedersachsen haben und Schwerbehinderte mit Wohnsitz im Land Niedersachsen einstellen wollen, in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Förderleistungen können nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel bewilligt werden. |
Ausgangslage:
Herr Lars Meyer war wiederkehrend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, da aufgrund der fehlenden Berufsausbildung nur Beschäftigungen auf Helferniveau in Betracht kamen.
Multiple Vermittlungshemmnisse (Alter: über 60 Jahre, Gehörlosigkeit, schwieriges privates Umfeld) ließen zunächst eine dauerhafte Integration nicht erwarten.
Aufgrund der Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (IFD) und einer Initiativbewerbung für eine Tätigkeit als Lagerarbeiter bekam Herr Meyer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch in einem Industriebetrieb in der Region.
Die Fachkraft vom IFD hat im ersten Gespräch die Kommunikation mit Gebärden unterstützt. Eine gezielte Einarbeitung wurde durch professionelle Gebärdensprachdolmetscher gewährleistet. Der IFD ist auch langfristig Ansprechpartner bei Fragen oder bestimmten Anlässen für den Betrieb und den Arbeitnehmer.
Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber konnte über die Möglichkeit einer sechsmonatigen Erprobung im Rahmen der Sonderprogramm - Förderung ein erster Einstieg für Herrn Meyer erreicht werden. Der Förderzeitraum wurde zum Ende um nochmals vier Wochen verlängert, da innerbetriebliche Abläufe eine Entscheidung zur Übernahme in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis erschwerten.
Durch die offensive Beratung zu Folge-Förderungsangeboten (hier das Programm „Arbeit ohne Hindernisse“) des Integrationsamtes Hildesheim konnte die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erreicht werden.
Aktivitäten/Vorgehen:
Bei Bekanntwerden des Vorstellungstermins wurden initiativ Fördermöglichkeiten beim Arbeitgeber in Aussicht gestellt, um eine Erprobung wirtschaftlich interessant darzustellen. Kontakte zum Integrationsfachdienst und in der Folge auch zur Deutschen Rentenversicherung als Träger für den Gebärdendolmetscher am Arbeitsplatz wurden hergestellt und während des Förderzeitraums erfolgte ein enger Austausch aller Beteiligten.
Wichtige Erkenntnisse:
Die Förderung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Niedersachsen ist für den Personenkreis der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen ein optimales Produkt, um Bedenken auf der Seite der Arbeitgeber durch ein echtes Kennenlernen und Ausprobieren am Arbeitsplatz aufzulösen.
Fakten zum Projekt:
Wer fördert das Projekt? | Agentur für Arbeit |
Ggf. Regionales Fachkräftebündnis/ regionaler Fokus: | Land Niedersachsen Land Niedersachsen stellt die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung |
Zielgruppe: | - Schwerbehinderte Menschen gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d) - Schwerbehinderte Frauen - Schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren - Schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen |
Branchenfokus: | - |
Projektträger/in: Ggf. Kooperationspartner/innen, beteiligte Akteure/innen: |
Bewilligung erfolgt durch die örtl. zuständigen Agenturen für Arbeit, hier: Agentur für Arbeit Göttingen |
Projektlaufzeit: Ggf. verstetigt seit: |
Seit 2010 – 31.12.2025 |
Ansprechpartner/in im Projekt: | Arbeitgeberservice 0800 4 5555 20 |
Für die Inhalte dieser Seite ist die Projektträgerin / der Projektträger verantwortlich.
Stand: 22.10.2024