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11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen: Einstieg eines schwerbehinderten Jugendlichen in eine dauerhafte Beschäftigung in der Hauswirtschaft

Förderprogramm: 11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (SoPro).



Kurzzusammenfassung des Projekts:

Das Förderprogramm „SoPro“ soll schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in Niedersachsen den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Mit dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann die Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden. Die Zielgruppe sind insbesondere Schwerbehinderte gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d), schwerbehinderte Frauen, schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren sowie schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen. Das Programm kann von Arbeitgebenden, die ihren Betriebssitz im Land Niedersachsen haben und Schwerbehinderte mit Wohnsitz im Land Niedersachsen einstellen wollen, in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Förderleistungen können nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel bewilligt werden.

Ausgangslage:

Der Auszubildende Steffen Mälzer absolviert eine geförderte Ausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft (theoriereduzierte Ausbildung) in einem Berufsbildungswerk. Durch seine gesundheitlichen Einschränkungen fällt es ihm schwer, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden.


Aktivitäten/Vorgehen:

Bereits während der Ausbildung suchen das Berufsbildungswerk und die Agentur für Arbeit potentielle Arbeitgebende für die Zeit nach dem Abschluss der Ausbildung, in diesem Fall ein örtliches Seniorenheim mit eigener Küche. Ein Kennenlernen findet durch Praktika bereits in der Ausbildung statt. Die Einarbeitung wird durch die Behinderung deutlich erschwert. Eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis wird durch die Förderung mittels des Regionalen Arbeitsmarktprogrammes zum Abbau der Arbeitslosigkeit soll schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in Niedersachsen dennoch ermöglicht. Der Arbeitgebende wird nicht mit den Kosten der Einarbeitung alleine gelassen und geht keinerlei Risiko oder Verpflichtung ein. Im Laufe der Förderdauer von sechs Monaten entwickelte sich Steffen Mälzer so gut, dass der Betrieb und seine Kolleginnen und Kollegen ihn nicht mehr missen wollen. Steffen Mälzer ist bis heute Mitglied der Belegschaft und hat sich hervorragend und dauerhaft integriert.


Wichtige Erkenntnisse:

Frühzeitiges Engagement und persönlicher Kontakt zu Arbeitgebenden erleichtern die Arbeitssuche für schwerbehinderte Auszubildende. Eine umfangreiche und zeitlich begrenzte Förderung mit Mitteln des Landes Niedersachsen (Ausgleichsabgabe), ohne Verpflichtungen für Arbeitgebende, erleichtert den Einstieg enorm. Wenn schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit eröffnet wird, sich im Arbeitsalltag zu beweisen, dann führt dies in vielen Fällen zum langfristigen Erfolg.


Fakten zum Projekt:

Wer fördert das Projekt? Agentur für Arbeit
Land Niedersachsen stellt die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung
Ggf. Regionales Fachkräftebündnis/
regionaler Fokus:
Das Sonderprogramm richtet sich an Betriebe
und Arbeitnehmende mit Betriebs-bzw. Wohnsitz im Land Niedersachsen
Zielgruppe: - Schwerbehinderte Menschen gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d)
- Schwerbehinderte Frauen
- Schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren
- Schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen
Branchenfokus: -
Projektträger/in:
Ggf. Kooperationspartner/innen,
beteiligte Akteure/innen:
Bewilligung erfolgt durch die örtl. zuständigen Agenturen für Arbeit,
hier: Agentur für Arbeit Nordhorn
Projektlaufzeit:
Ggf. verstetigt seit:
Seit 2010 – 31.12.2025
Ansprechpartner/in im Projekt: Arbeitgeberservice 0800 4 5555 20

Für die Inhalte dieser Seite ist die Projektträgerin / der Projektträger verantwortlich.

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Stand: 22.10.2024

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