11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen: Eine Jugendliche mit Schwerbehinderung wird nach der Ausbildung als Fachinformatikerin Systemintegration vom Betrieb übernommen
11. Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen: Eine Jugendliche mit Schwerbehinderung wird nach der Ausbildung als Fachinformatikerin Systemintegration vom Betrieb übernommen
Kurzzusammenfassung des Projekts: Das Förderprogramm „SoPro“ soll schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in Niedersachsen den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Mit dem Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann die Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden. Die Zielgruppe sind insbesondere Schwerbehinderte gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d), schwerbehinderte Frauen, schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren sowie schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen. Das Programm kann von Arbeitgebenden, die ihren Betriebssitz im Land Niedersachsen haben und Schwerbehinderte mit Wohnsitz im Land Niedersachsen einstellen wollen, in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Förderleistungen können nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel bewilligt werden. |
Ausgangslage:
Eine Kundin, Frau Anja Schmidt, erfüllte die o.g. Kriterien: Sie war 25 Jahre alt und erwarb im schulischen Bereich nach der Mittleren Reife auch das Abitur. Durch die intensive Betreuung bei dem Institut für angewandte Sozialfragen (IFAS) erhielt Frau Schmidt die Möglichkeit, ihre Ausbildung als Fachinformatikerin Systemintegration auch mit ihrer psychischen Behinderung erfolgreich abzuschließen. Das IFAS Institut ist spezialisiert auf die Unterstützung von Menschen mit psychischen Einschränkungen. Zusätzlich zur Begleitung in Ausbildung bereitet man hier Teilnehmende auf die Ausbildung vor und bietet ein Angebot an eigenen Ausbildungen, für all jene denen es nicht gelingt einen Arbeitgeber von sich zu überzeugen.
Während ihrer Ausbildung war sie zusätzlich in einem IT-Betrieb im Landkreis Göttingen tätig. Auf Grund der guten Leistungen und des Engagements der jungen Frau wurde sie nach ihrem Ausbildungsabschluss mit einem befristeten 3-Monats-Vertrag im Rahmen einer SoPro-Förderung übernommen. Das Beschäftigungsverhältnis wurde anschließend mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag fortgesetzt.
Aktivitäten/Vorgehen:
Wegen der Art und Schwere der Behinderung gehört Frau Schmidt zum Kreis der Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ohne eine Förderung gelingt eine Integration nur selten. Frau Schmidt wird intensiv im Betrieb durch Paten und Coaches unterstützt – auch noch nach ihrer Ausbildung. Bei Problemen gibt es einen eigenen Ansprechpartner. Weiterhin wird Frau S. durch gezielte Schulungen gefördert. Diese umfassen neben fachlichen IT-Trainings auch Telefontrainings. Sofern Schwierigkeiten auftreten, werden diese lösungsorientiert zusammen mit dem betrieblichen Coach/Paten „bearbeitet“. Durch eine gezielte Betreuung ist es möglich, das Selbstvertrauen von Frau Schmidt aufzubauen und sie weiterhin aktiv zu unterstützen.
Wichtige Erkenntnisse:
Das Beispiel zeigt deutlich, dass im Kundenkreis der Schwerbehinderten Menschen eine Integration gelingen kann, wenn die Förderung und Unterstützung auf den Kunden abzielt.
Das bedeutet für beide Seiten durchaus ein höheres Maß an Interesse, Mut und Engagement. Es gilt sozusagen, das Verborgene im Menschen zu erkennen, anzusprechen und zu fördern. Oftmals sind die Erfahrungen des Klientels eher negativ und führen zu Resignation, auch wenn Motivation und Leistungen stimmen. Belegbar ist das anhand der Zahlen auf dem Arbeitsmarkt (die Beschäftigungsquote behinderter Menschen lag 2021 bei den 15-65-Jährigen bei 49,8 Prozent im Vergleich zu 78,5 bei allen 15-65-Jährigen; Quelle statistik.arbeitsagentur.de).
Auch auf Seiten der Arbeitgeberservice-Spezialisten erfordert das viel Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, gut zuzuhören, Zusammenhänge herzustellen und Maßnahmen abzuleiten.
Damit kann eine bestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt – hier am Beispiel der Kundin – in den ersten Arbeitsmarkt mit Mitteln des Landes Niedersachsen gelingen. Halten wir uns auch vor Augen, dass im Bereich IT Frauen unterrepräsentiert sind.
Fakten zum Projekt:
Wer fördert das Projekt? | Agentur für Arbeit Land Niedersachsen stellt die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung |
Ggf. Regionales Fachkräftebündnis/ regionaler Fokus: |
Das Sonderprogramm richtet sich an Betriebe und Arbeitnehmende mit Betriebs- bzw. Wohnsitz im Land Niedersachsen |
Zielgruppe: | - Schwerbehinderte Menschen gem. §187 SGB IX Abs. 1 Nr. 3, a), b) oder d) - Schwerbehinderte Frauen - Schwerbehinderte Jugendliche unter 25 Jahren - Schwerbehinderte Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen |
Branchenfokus: | - |
Projektträger/in: Ggf. Kooperationspartner/innen, beteiligte Akteure/innen: |
Bewilligung erfolgt durch die örtl. zuständigen Agenturen für Arbeit, hier: Agentur für Arbeit Göttingen |
Projektlaufzeit: Ggf. verstetigt seit: |
seit 2010 – 31.12.2025 |
Ansprechpartner/in im Projekt: | Arbeitgeberservice 0800 4 5555 20 |
Für die Inhalte dieser Seite ist die Projektträgerin / der Projektträger verantwortlich.
Stand: 22.10.2024