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„Beschlussfassung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts vor.

Bereits im Mai 2017 war der Entwurf in den Landtag eingebracht worden, konnte jedoch wegen der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden.

Dabei ergibt sich die Notwendigkeit zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII aus der bereits zum 01.11.2015 erfolgten Novellierung des SGB VIII auf Bundesebene.

Nach bisherigem Recht war das Jugendamt, in dessen Bereich sich die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen tatsächlich aufhielten, zu deren Inobhutnahme verpflichtet.

Dabei waren die Minderjährigen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt.

Insbesondere Orte mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte waren durch die Zunahme der Zahl der Minderjährigen sehr stark in Anspruch genommen.

Mit der Neuregelung des SGB VIII wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Im Bundesgesetz ist allerdings die Frage, nach welchem Verteilschlüssel die Minderjährigen in den Bundesländern auf die Kommunen als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu verteilen sind, nicht geregelt.

Aus diesem Grund ist eine landesrechtliche Konkretisierung im Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs erforderlich.

Bei der Verteilung wird daher neben dem Wohl der Kinder und Jugendlichen auch die Einwohnerzahl im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe berücksichtigt.

Das Land Niedersachsen beteiligt sich zudem weiterhin an den Verwaltungskosten der Kommunen mit einer einmaligen Verwaltungskostenpauschale für jeden zugewiesenen unbegleiteten ausländischen minderjährigen Jugendlichen.

Im vorliegenden Entwurf ist in der Beratung darüber hinaus ein weiterer Aspekt aufgenommen worden:

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde eine Kinderkommission in Niedersachsen eingerichtet.

Auch in dieser Legislaturperiode soll die Arbeit der Kinderkommission – wie in der Koalitionsvereinbarung vereinbart – fortgesetzt werden.

Durch die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs schaffen wir nun eine verlässliche Grundlage für diese Arbeit.

Die Kinderkommission, die zukünftig Kinder- und Jugendkommission heißt, wird sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit, für deren Schutz und deren Rechte

sowie für die Weiterentwicklung von mehr politischen Beteiligungsmöglichkeiten einsetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können sich als Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission konkret für die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen einsetzen und damit die Kinder- und Jugendpolitik des Landes Niedersachsen aktiv mitgestalten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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