Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Gleichberechtigung lebt vom guten Beispiel, deswegen haben die öffentlichen Verwaltungen eine Vorbildfunktion für die berufliche Gleichstellung. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) legt die Strategien fest, nach denen Frauen auch in Führungspositionen der Verwaltung gleichberechtigt vertreten sein und Diskriminierungen abgebaut werden sollen. Es trat am 01. Juli 1994 in Kraft.
Im Oktober 2006 hat die Niedersächsischen Landesregierung eine Novelle des NGG auf den Weg gebracht, die zum Ziel hatte, Schwachstellen zu beheben, damit sich die Akzeptanz des Gesetzes deutlich erhöht. Die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sollte neben der Gleichberechtigung von Mann und Frau künftig in der Personalpolitik des öffentlichen Dienstes eine herausragende Rolle spielen. Im Februar 2007 hatten die Verbände Gelegenheit, dazu vor dem Sozialausschuss des Landtages Stellung zu nehmen. Allerdings konnte die Novelle in der letzten Legislaturperiode nicht mehr im Landtag behandelt werden.
Inzwischen haben die Regierungsfraktionen die NGG-Novelle wieder in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat sich in einer ersten Beratung am 01. Juli 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst.