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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

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Gewalt gegen Frauen

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Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelphänomen. Jede vierte Frau erlebt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt durch einen Lebenspartner. Dies zeigt eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. (siehe nebenstehenden Link)

Polizeilich registriert ist nur ein geringer Teil der Beziehungstaten. Im Jahr 2007 wurden knapp 10 500 Fälle häuslicher Gewalt von der Polizei in Niedersachsen registriert.

In den insgesamt rund 400 Frauenhäusern suchen jährlich etwa 40 000 bis 45 000 Frauen mit ihren Kindern - in etwa der gleichen Anzahl - Schutz. In Niedersachsen suchen rund 2.400 Frauen und etwa 2.200 Kinder diese Schutzeinrichtungen auf.

Gewalttaten, die im sozialen Nahraum begangen werden, sind schwer wiegend: Die Frauen erleiden zum Teil schwerste Körperverletzungen, es gibt Vergewaltigungen und versuchte oder vollendete Tötungen. Nach Studien des FBI für die USA wurden etwa ein Drittel der Frauen, die im Jahr 1998 getötet wurden, Opfer ihrer Ehemänner, Ex-Ehemänner, Freunde oder Ex-Freunde. Eine britische Studie besagt, dass jede zweite Frau, die getötet wurde, Opfer ihres (Ex-)Partners wurde. 

Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis, sie wiederholt sich. Häufigkeit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit.

Frauen erleiden in der Regel nicht nur eine Form der Gewalt, sie erleben sie in vielfältigen Erscheinungsformen physisch und psychischer. Eine Erklärung für häusliche Gewalt ist, dass es primär um die Ausübung von Macht und Kontrolle über Frauen und ihr Leben geht. Männer setzen in Beziehungen eine breite Palette von Kontroll- und Beherrschungsmitteln ein.

Die Folgekosten von Männergewalt werden in der Bundesrepublik auf etwa 14,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt – hierin enthalten sind die Kosten für Justiz und Polizei, aber auch für ärztliche Behandlungen und Ausfallzeiten am Arbeitsplatz.

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