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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

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Familie in Not
Stiftung Familie in Not
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Ratgeber-Faltblatt für Betroffene
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Wo gibt es sonst noch Rat und Hilfe?
 
Landesprogramm Familien mit Zukunft
Wem und wie hilft die Stiftung Familie in Not ?

Wer kann sich an die Stiftung wenden?
Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.

Wann hilft die Stiftung?
Die Stiftung hilft, wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten, z.B. bei Eintritt eines Todesfalles, schwerer oder lang dauernder Krankheit, bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes, bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin, sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist. Die Stiftung fördert die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie wieder auf eigenen Beinen stehen können.

Wie hilft die Stiftung?
Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können z.B. vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen.

Die Stiftung Familie in Not beschränkt sich nicht allein darauf, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Oft kann durch die Einschaltung anderer Behörden und Institutionen geholfen werden. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schuldnerberatungsstellen und anderen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Familienverbände und der Städte und Landkreise zusammen, so dass auch vor Ort Hilfestellung geleistet werden kann.

Kann die Stiftung auch überschuldeten Familien helfen?
Wenn Sie durch eine Schuldnerberatungsstelle betreut werden und die Gläubiger zu Nachlässen vorhanden bereit sind, kann von der Stiftung ein Darlehen vergeben werden. Dieses Darlehen soll Sie bei der Eingliederung ins Berufsleben unterstützen, oder Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitsplatz durch Pfändung bedroht ist.

Wie wird eine Stiftungshilfe beantragt?
Familien können in besonderen Notsituationen über eine Beratungsstelle einen Antrag stellen an die:

Stiftung Familie in Not
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 / 106-7490
E-Mail: FamilieinNot@ms.niedersachsen.de

Wenden Sie sich hierzu bitte aber zunächst an eine Beratungsstelle der Freien Wohlfahrtspflege oder an Ihr örtlich zuständiges Jugend-, Gesundheits- oder Sozialamt. Diese Stellen werden Ihnen behilflich sein, Ihren Antrag unterstützen und an die Stiftung zur Bearbeitung weiterleiten.

Gibt es besondere Hilfen für Schwangere?
Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Dann kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden, die in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben werden.

Diese Hilfen sind z.B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.
Der Antrag ist  zu richten an das

Stiftungsbüro Mutter und Kind,
Postfach 203
30002 Hannover
Telefon: 0511 / 106 - 7461.

Sonderfonds "DabeiSein!"
Mit dem Sonderfonds für Kinder "DabeiSein!" will Niedersachsen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien fördern. Deshalb wird im Rahmen des Niedersächsischen Bündnisses für alle Kinder die Förderung der Landesstiftung Familie in Not ausgeweitet und ein Betrag von zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.

Ziel ist, Kinder davor zu schützen, dass sie wegen der Arbeitslosigkeit der Eltern oder wegen einer familiären Notsituation benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben, etwa in Musik- und Sportvereinen, teilhaben können.

Aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Zuschüsse insbesondere gewährt werden für
- Jugend- und Familienfreizeiten,
- Erholungsmaßnahmen,
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen,
- Kurse der Volkshochschulen,
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine,
- Nachhilfeunterricht,
- Klassenfahrten,
- Kita-Fahrten oder auch
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen

Die Hilfen aus dem Sonderfonds DabeiSein! können über Servicestellen beantragt werden, wie z.B. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Kommunen, Familien- und Kinderservicebüros, regionale Verbände des Kinderschutzbundes und der Familienverbände sowie Institutionen wie Schulen und Kindertagesstätten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesprogramms Familien mit Zukunft sowie im Faltblatt "Sonderfonds DabeiSein!" im Downloadbereich auf dieser Seite.

Wie kann die Arbeit der Stiftung mit Spenden unterstützt werden?
Die Stiftung Familie in Not hat bisher mehr als 10.000 Familien in Niedersachsen unterstützt, damit sie ihr Leben  wieder selbst in die Hand nehmen können. Dazu haben die Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger beigetragen. Jede Spende wird ohne Abzüge an eine bedürftige Familie weitergeleitet, da das Land Niedersachsen die Verwaltungskosten trägt. Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Über die Möglichkeiten, wie jeder individuell in Not geratenen Familie geholfen werden kann, informiert das Falblatt "Hilfe, die direkt ankommt".

Spendenkonten:

Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG
Konto 72 165, BLZ 250 601 80

Commerzbank Hannover
Konto 453 020 000, BLZ 250 400 66

Nord/LB Hannover
Konto 101 046 662, BLZ 250 500 00

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