Gibt es besondere Hilfen für Schwangere?
Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Dann kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden, die in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben werden.
Diese Hilfen sind z.B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.
Der Antrag ist zu richten an das
Stiftungsbüro Mutter und Kind,
Postfach 203
30002 Hannover
Telefon: 0511 / 106 - 7461.
Sonderfonds "DabeiSein!"
Mit dem Sonderfonds für Kinder "DabeiSein!" will Niedersachsen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien fördern. Deshalb wird im Rahmen des Niedersächsischen Bündnisses für alle Kinder die Förderung der Landesstiftung Familie in Not ausgeweitet und ein Betrag von zusätzlich 250.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Ziel ist, Kinder davor zu schützen, dass sie wegen der Arbeitslosigkeit der Eltern oder wegen einer familiären Notsituation benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben, etwa in Musik- und Sportvereinen, teilhaben können.
Aus dem Sonderfonds DabeiSein! können Zuschüsse insbesondere gewährt werden für
- Jugend- und Familienfreizeiten,
- Erholungsmaßnahmen,
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen,
- Kurse der Volkshochschulen,
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine,
- Nachhilfeunterricht,
- Klassenfahrten,
- Kita-Fahrten oder auch
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen
Die Hilfen aus dem Sonderfonds DabeiSein! können über Servicestellen beantragt werden, wie z.B. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Kommunen, Familien- und Kinderservicebüros, regionale Verbände des Kinderschutzbundes und der Familienverbände sowie Institutionen wie Schulen und Kindertagesstätten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesprogramms Familien mit Zukunft sowie im Faltblatt "Sonderfonds DabeiSein!" im Downloadbereich auf dieser Seite.
Wie kann die Arbeit der Stiftung mit Spenden unterstützt werden?
Die Stiftung Familie in Not hat bisher mehr als 10.000 Familien in Niedersachsen unterstützt, damit sie ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen können. Dazu haben die Spenden vieler Bürgerinnen und Bürger beigetragen. Jede Spende wird ohne Abzüge an eine bedürftige Familie weitergeleitet, da das Land Niedersachsen die Verwaltungskosten trägt. Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Über die Möglichkeiten, wie jeder individuell in Not geratenen Familie geholfen werden kann, informiert das Falblatt "Hilfe, die direkt ankommt".
Spendenkonten:
Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG
Konto 72 165, BLZ 250 601 80
Commerzbank Hannover
Konto 453 020 000, BLZ 250 400 66
Nord/LB Hannover
Konto 101 046 662, BLZ 250 500 00