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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Gleichberechtigung / Frauen  >  Gewalt gegen Frauen  >  Beratungs- & Interventionsstellen (BISS)
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Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen Gewalt
Seit Anfang des Jahres 2006 wurde das Beratungsnetz für misshandelte und von Gewalt betroffene Frauen entscheidend ausgebaut. Beratungs- und Interventionsstellen – kurz BISS – unterstützen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Frauen finden hier die so wichtige kurzfristige Hilfe zur Umsetzung der Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz – zum Beispiel, den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen zu lassen. Die BISS-Stellen bieten ein spezielles Angebot für misshandelte Frauen und ihre Kinder, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und können Frauen vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen beraten.

Durch das Gewaltschutzgesetz und im Zusammenwirken der BISS mit Polizei und Justiz wird es mehr Frauen als bisher ermöglicht, Wege aus einer Gewaltbeziehung zu finden. Nicht für jede Frau ist der Weg in ein Frauenhaus die einzige Lösung.

Mit der flächendeckenden Einrichtung der BISS in Niedersachsen setzt die Landesregierung einen ersten Baustein des im Juli 2006 verabschiedeten Aktionsplanes des Landes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich um. Das Land fördert die Einrichtung der BISS mit jährlich rund 810.000 Euro.

In Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist damit ein BISS-Beratungsangebot  vorhanden.

Die Eckpunkte zum Thema können Sie

 
 
 
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Die Arbeit der BISS in Niedersachsen wurde wissenschaftlich durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen begleitet. Die Studie bestätigt den Erfolg insbesondere der pro-aktiv auf die Opfer zugehenden Arbeitsweise der BISS; es werden Frauen erreicht, die sonst nicht – oder nicht zu diesem frühen Zeitpunkt – Hilfe gesucht hätten.

Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung als Kurzfassung oder als Langfassung

 

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