Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Bund darf die Schulsozialarbeit und Mittagessen an Horten jetzt nicht einstampfen“

Hannover/Fulda. Seit 2011 stellt die Bundesregierung den Kommunen zusätzlich für drei Jahre jeweils 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung zur Verfügung. Der Bundesrat hatte am 03.05.2013 beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Weiterfinanzierung dieser Leistungen in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Fulda hat heute den Bund aufgefordert, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

„Der Bund darf die Mittel für die Schulsozialarbeit jetzt nicht einstampfen. Vielmehr müssen diese Leistungen verlässlich und dauerhaft angeboten werden“, bekräftigte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Gemeinsam mit den Bemühungen der Länder, Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, würde der Bund mit einer Bereitstellung der Mittel über 2013 hinaus seinen Beitrag zur Bewältigung sozialer Problemlagen, die die Zukunftsperspektiven von Jugendlichen im Besonderen betreffen, leisten, so Rundt. Es habe sich gezeigt, dass dieser Teil des Bildungspakets eine zentrale Bedeutung hat, weil er es ermöglicht habe, Strukturen zu entwickeln, die den Zugang zu den Leistungen öffnen. Es wäre unverantwortlich diese Strukturen jetzt zur Disposition zu stellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2013

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln