Niedersachsen fordert faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit: Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten
Bei der heutigen Amtschefkonferenz (ACK) der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in München hat sich Niedersachsen dem Antrag von Berlin und Hamburg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit angeschlossen. Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind oft durch befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen gekennzeichnet. Um die Arbeitsbedingungen in diesem Arbeitsmarkt flächendeckend zu verbessern und verbindliche Mindeststandards sicherzustellen, hat die ACK beschlossen den Ministern zu empfehlen, ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich zu verankern. Niedersachsen fordert, die gesetzlichen Regelungen aus der Fleischindustrie auf die Plattformökonomie zu übertragen. Dort hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ASKG) mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot zu spürbaren Verbesserungen geführt. Ziel ist es, die rechtliche und soziale Absicherung von Fahrerinnen und Fahrern deutlich zu verbessern. Unternehmen, die über digitale Plattformen Lieferdienste organisieren, sollen gesetzlich verpflichtet werden, Fahrerinnen und Fahrer direkt anzustellen.
Staatsekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, begrüßt den Antrag: „Die zunehmend komplexen Strukturen von Subunternehmern erschweren die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich. Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen. In Wirklichkeit sind die Fahrerinnen und Fahrer eng in den Betriebsablauf eingebunden, unterliegen Weisungen, Zeitvorgaben und der digitalen Kontrolle durch die Plattform – ohne jedoch als Beschäftigte anerkannt zu sein. Insbesondere Essenslieferdienste setzen bei der Auslieferung auf der sogenannten letzten Meile zunehmend stärker auf Subunternehmer und bauen dafür Festanstellungen ab. Wir setzen uns mit dem Antrag für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit und fordern ein Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten.“
Hintergrund:
Ende November werden die Arbeits- und Sozialminister der Länder bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz über den Antrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit abstimmen. Niedersachsen setzt sich schon seit längerem für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie ein. Insbesondere die Ankündigungen von Entlassungen beim Essens-Lieferdienst Lieferando und die avisierte Zusammenarbeit mit Subunternehmen wurden von der Niedersächsischen Landesregierung kritisiert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.10.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle