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Sozialministerium und Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege stellen Film zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor

Das Niedersächsische Sozialministerium hat zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtspflege das Landesjubiläum zum Anlass genommen, einen Filmbeitrag zum Thema Inklusion beizusteuern.

„Der Film zeigt die historische Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen auf“, so die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

„Stand früher vor allem der Fürsorgegedanke im Vordergrund, geht es heute um Inklusion, das heißt, die gleichberechtigte Teilhabe“, erklärt die Ministerin, „hier sind wir in Niedersachsen bereits auf einem guten Weg. Mir liegt dabei am Herzen, dass wir alle Überlegungen zu möglichen Fortschritten gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen entwickeln und auch das Vorangehen und die Umsetzung gemeinsam angehen.“

Der neue Film zeigt anhand von Beispielen Teilhabemöglichkeiten aus verschiedenen Bereichen. Vorgestellt werden unter anderem das Wohnangebot der gemeinnützigen Werkstätten der Diakonie in Oldenburg vor, die Arbeit in den Caritaswerkstätten Papenburg und der Lauftreff der Lebenshilfe Delmenhorst als gesundes Freizeitangebot.

Zugleich werden kurze Rückblicke auf die historische Entwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung eingestreut.

Hans-Joachim Lenke, Vorsitzender der LAG der Freien Wohlfahrtspflege, sieht das Land auf einem guten Weg: „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde 2016 verabschiedet. Seitdem hat sich vieles zum Positiven entwickelt. Wir sind aber immer noch ein ganzes Stück von einer tatsächlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen entfernt. Wir müssen weiterhin gemeinsam Anstrengungen unternehmen und unter anderem auch noch viel stärker behinderte Menschen als Anwälte ihrer eigenen Angelegenheiten bei politischen Entscheidungen oder in den Arbeitsgremien beteiligen. Der Weg ist noch lang.“

Der Film kann abgerufen werden unter

75 Jahre Niedersachsen – Inklusion für Menschen mit Behinderungen ist auf einem guten Weg | Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung



Zum Hintergrund:

In Niedersachsen leben rund 93.000 Menschen aller Altersgruppen mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Sie haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX, das mit Wirkung ab dem 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz umfassend reformiert wurde. Ein wesentlicher Reformbestandteil ist das Ziel, durch geeignete Assistenzangebote bzw. -leistungen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die konkrete Umsetzung dieser Zielsetzung ist Aufgabe der Kommunen und des Landes als Kostenträger (Umfang dieser sozialen Leistungen aktuell ca. 2 Mrd. Euro jährlich) und der Leistungsanbieter bzw. Einrichtungen, die in Niedersachsen weit überwiegend – zu ca. 90% - in wohlfahrtspflegerischer Trägerschaft stehen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2021

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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