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Ministerin Carola Reimann: „Kindergrundsicherung zentrales Instrument im Kampf gegen Kinderarmut“

Niedersachsen stellt Bericht auf ASMK vor


Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -Minister (ASMK) hat Sozialministerin Carola Reimann am Mittwoch den Bericht einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgestellt. Die Mitglieder der ASMK verständigten sich mit großer Mehrheit darauf, die Arbeit an dem Projekt fortzusetzen und zu intensivieren. Niedersachsen hatte in der Arbeitsgruppe die Federführung übernommen und im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -Minister im Dezember letzten Jahres bereits ein Grobkonzept vorgelegt.

„Die Ergebnisse unserer vertieften Beschäftigung mit der Thematik zeigen, dass die Einführung einer Kindergrundsicherung ein zentrales Instrument im Kampf gegen Kinderarmut sein kann“, so Sozialministerin Carola Reimann.

Ein von Niedersachsen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte die derzeitige Bestimmung des Existenzminimums von Kindern kritisiert und grundlegende Reformen empfohlen.

„Auch auf der Basis dieses Gutachtens hat sich gezeigt, dass das Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung weiter verfolgt werden sollte. Wir wollen, dass alle Kinder in unserem Land die gleichen Chancen erhalten und Kinder und Familiengründungen nicht länger ein Armutsrisiko darstellen. Aus diesem Grund bin ich froh, dass sich die ASMK heute erneut mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, diese sozialpolitische Herkulesaufgabe entschlossen anzugehen. Niedersachsen wird dabei weiter eine Vorreiterrolle einnehmen und dieses Projekt nach Kräften unterstützen“, kündigt Reimann an.


Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • SGB II Regelleistungen für Kinder
  • Kindergeld
  • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Kinderzuschlag.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/wege-zu-einer-kindergrundsicherung-172307.html

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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