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Land Niedersachsen erweitert Leistungskatalog aus dem Landesblindenfonds

Sozialministerin Rundt: „Allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben unserer Gesellschaft ermöglichen“


Blinde Menschen in ehrenamtlichen Leitungsfunktionen erhalten künftig Geld aus dem Landesblindenfonds des Landes Niedersachsen. Außerdem bekommen blinde Menschen, die gleichzeitig gehörlos sind, ab sofort eine höhere Leistung. Das teilt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt mit.

Die Leistung für taubblinde Menschen erhöht sich von bislang 1.800 Euro auf 2.500 Euro jährlich. „Darüber hinaus können ab sofort auch ehrenamtlich tätige blinde Menschen in Niedersachsen eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro jährlich erhalten, wenn sie in leitender Funktion im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen oder politischen Bereich ehrenamtlich tätig sind und dafür eine Arbeitsassistenz benötigen“, erläutert die Sozialministerin. Dies gelte auch für blinde Menschen in politischen Gremien. Der Betrag kann jedes Jahr neu beantragt werden.

Ministerin Cornelia Rundt: „Uns geht es darum, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Diesem Ziel kommen wir mit dieser Reform näher - wir brauchen z.B. auch blinde Menschen im Ehrenamt. Das wird nun finanziell unterstützt." Davon unabhängig müsse es auf Bundesebene darum gehen, die Bemühungen um die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes zu intensivieren. Rundt: „Wir werden die Bundesregierung in die Pflicht nehmen. Es geht darum, endlich Fortschritte zum Wohl der Menschen mit Behinderungen zu erreichen.“

Antragsformular und Merkblatt für Antragstellerinnen und Antragsteller sind abrufbar unter: http://www.soziales.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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