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Meine Zukunft Pflege – Neue Wege zum Pflegeassistenzabschluss

Das Land Niedersachsen hat die Rahmenbedingungen für die landesrechtliche Pflegeassistenzausbildung verbessert und flexiblere Zugangswege geschaffen. Ziel ist es, mehr Assistenzkräfte für einen Einsatz in der Pflege zu gewinnen. Ergänzend zur regulären zweijährigen Assistenzausbildung können Interessierte mit Vorerfahrungen in der Pflege oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Beruf direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen und damit in nur einem Jahr den Abschluss erlangen.

Zusätzlich ist im Jahr 2024 – im Rahmen der Vorlage eines 7-Punkte-Plans zur Assistenzkraftgewinnung – ein weiteres Innovationsvorhaben gestartet: An knapp 20 Berufsbildenden Schulen werden für Interessierte mit Berufserfahrung (also z.B. ungelernte Hilfskräfte) Kurzbildungsgänge mit einem Umfang von 320 Unterrichtsstunden und Abschlussprüfung angeboten.

In den Einrichtungen werden dringend zusätzliche Pflegekräfte benötigt; es ist bereichernd und sinnstiftend, sich um Pflegebedürftige zu kümmern. Das eröffnet für Menschen, die auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, völlig neue Perspektiven. Um den Wechsel in die Pflege zu erleichtern, haben das Niedersächsische Sozialministerium und das Kultusministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die neue Möglichkeit geschaffen, sich zur Pflegeassistenzkraft ausbilden zu lassen.

Sie sind bereits mindestens drei Jahre im pflegerischen Bereich tätig gewesen? Dann können Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch in den Kurzbildungsgang Pflegeassistenz aufgenommen werden. Die erforderlichen Voraussetzungen sind in diesem Text weiter unten aufgeführt. Zur Unterstützung und Beratung von Pflegeschulen und an der Assistenzausbildung interessierten Personen hat das Land eine Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Diese informiert beispielsweise über die Kurzbildungsgänge und die Nichtschülerprüfungen.

Erreichbarkeit:

Melanie Schutzka, BBS Rinteln, Melanie.Schutzka@rlsb.de, 0511/106-2324, donnerstags ab 08:30 Uhr, Raum D.309, Mailänderstr. 2, 30539 Hannover.

Wiebke Lüntzel, BBS 7 Hannover, Anna-Siemsen-Schule, Wiebke.Luentzel@rlsb.de, 0511/106-2324, dienstags ab 08:30 Uhr, Raum D.309, Mailänderstr. 2, 30539 Hannover.

Zudem finden Sie auch weitere Informationen auf der Homepage der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit unter:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nsb/wege-in-die-pflegeberufe

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten Sie gerne zu den Einstiegsmöglichkeiten sowie zu Fragen hinsichtlich möglicher Förderungen. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen:

0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr

BERATUNGSTERMIN ANFRAGEN

Die Pflegeassistenz zählt zu den so genannten Helferberufen, deren Ausgestaltung bislang den Bundesländern obliegt. Die niedersächsische Pflegeassistenzausbildung bietet dabei eine umfassende Qualifikation, um im späteren Berufsfeld mit fundierten Kenntnissen tätig werden zu können. In enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften wird im Arbeitsalltag die Versorgung von Menschen für Menschen umgesetzt. Dabei übernehmen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten große Teile der Versorgung von Pflegebedürftigen unter der fachlichen Leitung einer Pflegefachkraft. Der Beruf zeichnet sich durch vielfältige Aufgaben, aber auch durch menschliche Kontakte und individuelle Betreuung aus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Pflegebedürftigen in Niedersachsen. Die Aufgaben als Pflegeassistentin/Pflegeassistent unterscheiden sich je nach Einsatzbereich.

Im ambulanten Bereich gehören hier u.a. Hilfe in der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder Kochen dazu, aber natürlich auch Aufgaben der pflegerischen Versorgung. Im ambulanten Bereich wird in der Regel ein Führerschein benötigt, um die Hausbesuche durchzuführen.

Im stationären Bereich gehört neben den Aufgaben der pflegerischen Versorgung auch die so genannte Beschäftigungstherapie zu den täglichen Aufgaben. In diesem wichtigen Feld betreuen Assistenzkräfte die Pflegebedürftigen im Alltag, spielen mit diesen Gesellschaftsspiele, gehen gemeinsam spazieren und sorgen mit Gesprächen für ein angenehmes soziales Umfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Pflege eröffnet auch weitere berufliche Perspektiven: Nach erfolgreich abgeschlossener Pflegeassistenzausbildung besteht z.B. die Möglichkeit, verkürzt in die Ausbildung zur Fachkraft einzusteigen und sich so beruflich weiter zu entwickeln. Zudem gibt es zahlreiche Weiterbildungsgänge. Karriere in der Pflege ist Karriere als Mensch.

Mit der Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ haben das Nds. Sozialministerium und das Nds. Kultusministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Menschen mit Mitteln der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung Niedersachsen auf die Attraktivität des Pflegeberufs hingewiesen und die Möglichkeiten des Einstiegs in den Beruf aufgezeigt.

Die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) ist ein vom Niedersächsischen Sozialministerium initiierter Pakt der Landesregierung u.a. mit Pflegekassen, Verbänden gemeinnütziger und privater Einrichtungsbetreiber, Kommunalen Spitzenverbänden und Berufsfachverbänden. Mit vereinbarten, konkreten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert. Weitere Informationen zur KAP.Ni finden Sie auf www.ms.niedersachsen.de/Pflege

Die verkürzte Pflegeassistenzausbildung kommt für Sie in Frage, wenn:

- Sie nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anderen Berufsfeld eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen können

oder wenn Sie

- eine zweijährige Berufsfachschule - Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- - oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,

- mindestens einen Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und

a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder

b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder

c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig waren,

- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen haben und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig waren.

Empfohlen wird ein Beratungstermin bei der Anlauf- und Informationsstelle zur Assistenzkraftausbildung oder der Bundesagentur für Arbeit (siehe oben).

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Klasse 2 der BFS Pflegeassistenz erfolgt durch die jeweilige Schule nach Durchführung eines Beratungsgesprächs an der Schule.

Allgemeine Informationen zu Weiterbildungen finden Sie unter

https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung

Die Arbeit in der Pflege bietet einen interessanten und vielfältigen Arbeitsalltag, in dem unmittelbar spürbar ist, dass die eigene Tätigkeit für andere und sich selbst bedeutend ist.


  Bildrechte: MS

Kampagnenmotiv "Meine Zukunft Pflege"

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