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Arzneimittel

Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die als Mittel zur Heilung, Linderung, Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder Beschwerden bestimmt sind (§ 2 Absatz 1 Arzneimittelgesetz - AMG).

Bevor ein Arzneimittel in den Handel kommen kann, muss es zugelassen werden.

Für die Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig:

- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Humanarzneimittel,

- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Blutprodukte, Gewebe und Impfstoffe und

- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Tierarzneimittel.


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Foto: Arzneimittel in kleinen Flaschen

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