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Arzneimittel

Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die als Mittel zur Heilung, Linderung, Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind sowie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die im oder am menschlichen Körper angewendet physiologische Funktionen durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen oder die dazu bestimmt sind eine medizinische Diagnose zu erstellen (vgl. § 2 Absatz 1 Arzneimittelgesetz - AMG).

Bevor ein Arzneimittel in den Handel kommen kann, muss es zugelassen werden.

Für die Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig:

- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Humanarzneimittel,

- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Blutprodukte, Gewebe und Impfstoffe


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Foto: Arzneimittel in kleinen Flaschen

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