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Jugendsozialarbeit

Es gibt junge Menschen, die Unterstützung benötigen, um ihre soziale Benachteiligung ausgleichen oder persönliche Beeinträchtigungen überwinden zu können. Die Angebote der Jugendsozialarbeit bieten ihnen dafür geeignete sozialpädagogische Hilfen. Diese fördern ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration (§ 13 SGB VIII).

Jugendsozialarbeit trägt zur gleichberechtigten Teilhabe benachteiligter junger Menschen am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in der Gesellschaft bei. Sie zielt auf eine ganzheitliche Förderung junger Menschen zwischen 15 und 27 Jahren mit besonderen Problemlagen ab, damit sie ihr Leben besser bewältigen können.

Jugendsozialarbeit ist eine begleitende Hilfe:

  • Als allgemeine Jugendsozialarbeit, z.B. durch Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung.
  • Als Jugendberufshilfe, z.B. durch Angebote der vorberuflichen Qualifizierung, durch. Beratungseinrichtungen für arbeitslose junge Menschen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten junge Menschen, durch ausbildungsbegleitende Hilfen.
  • Als Bildungs- und Freizeithilfe insbesondere im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf durch außerschulische oder schulbegleitende Angebote, wie z.B. Schulsozialarbeit.
  • Als Integrationshilfe / Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einem Migrationshintergrund in spezifischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, wie z.B. den Jugendmigrationsdiensten.
  • Als Präventionshilfe, z. B. durch ambulante Angebote für straffällig gewordene junge Menschen.

Die rechtliche Grundlage der Jugendsozialarbeit ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt (§ 13 SGB VIII).

Die Träger der freien Jugendhilfe sind in der Jugendsozialarbeit besonders stark engagiert. Ein Großteil der Angebote wird von den Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen oder anderen Trägern erbracht. Gleichwohl liegt die Zuständigkeit und Planungsverantwortung für Leistungen der Jugendsozialarbeit bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Handlungsansätze der Jugendsozialarbeit setzen an der Lebenswelt der jungen Menschen an und bieten Hilfen häufig auf einem niedrigschwelligen Niveau an. In der Arbeit mit der Zielgruppe werden individuelle und soziale Kompetenzen gestärkt. Die Entwicklung von Netzwerken gewinnt in der Jugendsozialarbeit mehr und mehr an Bedeutung. Fachkräfte und Institutionen arbeiten eng zusammen, um den Einsatz ihrer Ressourcen zu optimieren.

Das Land Niedersachsen fördert, zum Teil ergänzt mit Geld des Europäischen Sozialfonds, zahlreiche Programme der Jugendsozialarbeit:

- Jugendwerkstätten

- Pro-Aktiv-Centren (PACE)

- Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige

- Fußball-Fan-Projekte

Weitere Informationen zur Jugendsozialarbeit finden sich bei der LAG JAW - Jugendaufbauwerk - Landesstelle der Jugendsozialarbeit in Niedersachsen (Link siehe linke Infospalte).

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