Verhältnismäßigkeitsprüfung des Kammergesetzes für die Heilberufe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) mehr
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) mehr
Für die medizinische Versorgung mit ärztlichen Leistungen stehen in Niedersachsen rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Etwa ein Drittel ist in eigener Praxis tätig. Von diesen niedergelassen tätigen Ärztinnen und Ärzten sind etwa 40 % Hausärzte und etwa 60 % Fachärzte. Die medizinische Ve mehr
Für die Versorgung mit Arzneimitteln stehen in Niedersachsen knapp 2.000 Apotheken zur Verfügung, in denen rund 5.700 Apothekerinnen und Apotheker tätig sind. mehr
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten behandeln psychische Störungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren. Sie erhalten eine Berufszulassung in Form der Approbation ... mehr
Die Zahnmedizin üben in Niedersachsen rund 6.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Ihre Berufsvertretung ist die Zahnärztekammer Niedersachsen, in 30519 Hannover Zeißstr. 11 a Tel. 0511 83391 0. Die Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und die zukünftige Kammer der Psychotherapeuten beruhen auf d mehr
Das Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz – HKG) regelt die Rechtsverhältnisse der fünf niedersächsischen Heilberufskammern. mehr
Die Ärztekammer Niedersachsen, die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen haben Ende des Jahres 2005 den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) gegründet. mehr
Das IMPP mit Sitz in Mainz ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die 1974 gegründet worden ist. Näheres ist dem Abkommen über das IMPP in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.02.2003 (Nds. Ministerialblatt S. 209) zu entnehmen. mehr
In Niedersachsen leisten ca. 1500 Hebammen Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung in geburtshilflichen Abteilungen von Krankenhäusern, in Geburtshäusern und im häuslichen Bereich der Schwangeren; Gebärenden und Wöchnerinnen. mehr
Neben den ärztlichen Berufen im Gesundheitswesen gibt es eine Vielzahl weiterer Fachberufen. Für die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, zuständig. mehr
Das Land Niedersachsen bemüht sich derzeit auf vielfältige Weise, Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen. mehr
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt approbiert zu sein, ausüben will, bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz mehr
Foto: Eine Ärztin misst einer Patientin im Behandlungszimmer den Puls