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Gesetz zur vertraulichen Geburt

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Schwangere unterstützen, Neugeborene schützen“


Schwangere in Notsituationen können ihr Kind ab dem 1. Mai vertraulich in einer Klinik zur Welt bringen. Ein entsprechendes Gesetz garantiert betroffenen Frauen, dass ihre Personendaten für 16 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Nach Ablauf dieser Zeit hat das Kind das Recht, Einsicht in die Daten zu erhalten. Wenn die Mutter dem widerspricht, muss das Familiengericht darüber entscheiden.

„Das Gesetz gibt verzweifelten Frauen die Chance auf eine medizinisch begleitete Geburt“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Damit würde ein Kompromiss geschlossen zwischen dem Schutzbedürfnis der Schwangeren und dem Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren. Das Gesetz biete eine „wichtige Ergänzung zur Babyklappe“, betont die Ministerin.

Um Frauen in Notlagen besser zu erreichen, sieht das Gesetz zum Ausbau von Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt einen möglichst hürdenfreien Zugang über die bestehenden Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vor. Die Beratungsstellen sind verpflichtet, den betroffenen Frauen ein ausführliches, ergebnisoffenes Beratungsgespräch anzubieten. In diesem Gespräch wird den Frauen unter anderem auch aufgezeigt, wie sie die gewählte Anonymität wieder aufgeben können oder welche Hilfsangebote für ein Leben gemeinsam mit dem Kind bestehen.

Speziell geschulte Beratungsfachkräfte unterstützen die Beratungsstellen in dem weiteren Verfahren zur vertraulichen Geburt, beraten die betroffene Frau aber auch direkt. In Niedersachsen ist die Umsetzung des Gesetzes mit zunächst zwei Beratungsstellen mit speziellen Fachkräften auf den Weg gebracht (Hannover und Osnabrück). Weitere Fachkräfte werden in den nächsten Monaten ausgebildet.

Zusätzlich zur vertraulichen Geburt haben Frauen in Notlage nach wie vor die Möglichkeit, ihr Neugeborenes völlig anonym in einer Babyklappe abzugeben. Dazu Cornelia Rundt: „Wenn verzweifelte Mütter in schwersten Konfliktlagen trotz zahlreicher Beratungs- und Hilfsangebote keinen anderen Ausweg finden, müssen wir auch in Zukunft ein solches Angebot als "ultima ratio" vorhalten.“ Es gebe nach wie vor Konstellationen, so Rundt, in denen Frauen mit psychischen Problemen und schwierigsten Rahmenbedingungen ihre Schwangerschaft verdrängen und von der Geburt überrascht werden. „Auch dafür müssen wir Hilfe anbieten, damit auch unter extrem schwierigen Bedingungen geborene Kinder eine Chance haben.“

Serviceangebot:

Adressen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie zu den Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt gibt es online unter

www.ms.niedersachsen.de > Themen > Gleichberechtigung / Frauen > Frauen & Gesundheit > Schwangerschaftskonflikt / Schwangerschaftsabbruch

Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt:

Diese Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit den genannten Beratungsfachkräften können im Falle der Beratung zur vertraulichen Geburt gemäß § 28 Abs. 2 oder § 29 Abs. 2 SchKG hinzugezogen werden:

Karin Aumann
Diakonisches Werk

Ev. Beratungszentrum

Oskar-Winter-Str. 2

30161 Hannover

Tel:0511-625028

Karin Schlüter

Pro Familia Osnabrück

Georgstr. 14/ 16

49074 Osnabrück

Tel: 0541-23907

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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