Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Wer schlägt, muss gehen!

Die Niedersächsische Polizei spricht gegen Täter häuslicher Gewalt Platzverweise aus.


Schon der erste Niedersächsische Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich formuliert die Ziele der polizeilichen Krisenintervention, an die der Zweite Aktionsplan anknüpft.

"Die mit dem Gewaltschutzgesetz verfolgten Ziele können nur dann effektiv erreicht werden, wenn der verbesserte zivilrechtliche Schutz mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Schutzanordnung, die der Frau die gemeinsam genutzte Wohnung zuweist, durch ein konsequentes polizeiliches Einschreiten ergänzt wird. Daher wird die Polizei im Rahmen der akuten Krisenintervention alle möglichen Maßnahmen ergreifen, die zu einer wirksamen Bekämpfung häuslicher Gewalt beitragen. Das Instrument des Platzverweises aus Wohnungen kann nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes verstärkt eingesetzt werden, um die Täter im sozialen Nahbereich für mehrere Tage von der gemeinsamen Wohnung fern zu halten. Durch den befristeten Platzverweis, der nicht von einem Antrag des Opfers abhängig ist, soll die Gewalt unterbrochen werden, die bei einer weiter bestehenden häuslichen Gemeinschaft für die Frau nach der Gefahrenprognose immanent vorhanden ist. Damit wird den Frauen gleichzeitig auch der Freiraum verschafft, sich – insbesondere auch unterstützt durch Beratungs- und Interventionsstellen – konkret mit ihrer Situation und den möglichen Konsequenzen auseinander setzen zu können."

Damit ist klargestellt: Drohungen und Gewalttätigkeiten im häuslichen Bereich sind keine Kavaliersdelikte, sondern sie sind genauso zu bewerten wie Straftaten außerhalb des privaten Raumes. Die Polizei wird zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt tätig und leitet die Strafverfolgung des Täters ein.

Der Platzverweis kann für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen ausgesprochen werden. Über die Dauer entscheidet die Polizei vor Ort in jedem Einzelfall.

Die Niedersächsische Polizei wurde besonders für solche Einsätze geschult. Sie wird jedem Gewalttäter deutlich machen, dass Gewalt im häuslichen Bereich von ihr nicht toleriert wird und dass Opfer mit der Unterstützung des Staates rechnen können.

Wenn Sie von Gewalt im häuslichen Bereich betroffen sind, erfahren Sie hier mehr darüber, was die Polizei zu Ihrem Schutz unternehmen wird.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln