Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von 2022 sieht vor, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, in dem die Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung verbessert werden. Ein Entschließungsantrag der Koalition, um das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) zu novellieren, wurde am 22.03.2023 im Landtag beraten und beschlossen.
Das aktuell geltende NGG trat am 01.01.2011 in Kraft. Dessen Ziele sind:
- die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und zu erleichtern sowie
- Frauen und Männer eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen (§1 Abs. 1 NGG).
Zur Umsetzung dieser Ziele sind im Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen enthalten. Über die Durchführung des Gesetzes hat die Landesregierung dem Landtag zu berichten (§ 25 NGG). Im April 2019 ist der 5. Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (5. NGG-Bericht; Download rechte Spalte) vorgelegt worden.
Das primäre Ziel des NGG nach einer Gleichstellung von Frauen in Männern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist noch nicht erreicht.
Charakteristisch ist nach wie vor der vergleichsweise niedrige Anteil an Frauen in den Endämtern der Laufbahngruppen und in Führungspositionen. Auch ist Teilzeitarbeit nach wie vor überwiegend Frauensache. Zwar nehmen auch zunehmend Männer Teilzeitarbeit in Anspruch, ihre Anzahl ist im Vergleich zu den Frauen aber weiterhin gering. Teilzeit in Führungsämtern ist noch immer die große Ausnahme.
Die vorliegenden Ergebnisse geben Hinweise, in welchen Feldern weiterer Handlungsbedarf besteht. Diese werden bei der geplanten Neufassung des NGG Berücksichtigung finden.
Zurzeit wird der 6. NGG-Durchführungsbericht für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022 erarbeitet.
Foto: Mann und Frau sitzen sich auf einer Wippe gegenüber.
Dokumentation
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 09.12.2010; Arbeitshilfe für die Praxis; 3. aktualisierte Auflage Dezember 2018
Arbeitshilfe zur Erstellung des Gleichstellungsplans
Erfassungsbogen 1 Gleichstellungsplan Bestandsaufnahme
Erfassungsbogen 2 Gleichstellungsplan Fluktuationsabschätzung