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Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Am 01.01.2011 ist in Niedersachsen das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Das Ziel dabei ist

  1. für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie
  2. Frauen und Männer eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen (§1 Abs. 1 NGG).

Zur Erreichung dieser Ziele, Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, sind im Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen enthalten. Über die Durchführung des Gesetzes hat die Landesregierung dem Landtag zu berichten (§ 25 NGG). Im April 2019 ist der 5. Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (5. NGG-Bericht; Download rechte Spalte) vorgelegt worden.

Der 5. NGG-Bericht zeigt positive Entwicklungen in vielen Bereichen. Erfreulich ist – wie bereits beim 4. NGG-Bericht - ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in der Landesverwaltung und in den Kommunen. Die Anzahl weiblicher Beschäftigter in der Landesverwaltung liegt bei 61,4 % (2013: 59,6%). Auch wenn sich im Berichtszeitraum 2013 – 2017 eine leichte Verbesserung abzeichnet, sind Frauen in den Führungsämtern nach wie vor unterrepräsentiert. Bei Führungspositionen liegen Männer vorn, mit fast 70% (BesGr A 16). Der Frauenanteil ist um 6 % auf 32,8% gestiegen.

 
Foto: Der Frauenanteil in den Besoldungsgruppen A16, B1 und B2 hat sich mit 32,8 % und 21,4 % nur leicht erhöht. (2013: 26,2 % und 18,7 %)

Das primäre Ziel des NGG nach einer Gleichstellung von Frauen in Männern in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist noch nicht erreicht.

Charakteristisch ist nach wie vor der vergleichsweise hohe Anteil von Teilzeitbeschäftigten unter den Mitarbeiterinnen. Teilzeitarbeit ist nach wie vor überwiegend Frauensache. Jedoch nehmen auch verstärkt Männer Teilzeitarbeit in Anspruch, wenn auch ihre Anzahl im Vergleich zu den Frauen weiterhin gering ist. Teilzeit in Führungsämtern ist weiterhin die große Ausnahme. Frauen in Spitzenpositionen des Landes arbeiteten im Jahr 2017 zu 16,1 Prozent auf Teilzeitbasis, während dies nur bei 1,6 Prozent der männlichen Beschäftigten der Fall war.

 
Foto: Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten hat sich mit 31,9 % insgesamt erhöht. (2013: 29,8 %) Der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männer hat sich mit 9,4 % leicht erhöht. (2013: 8,8 %)

Die vorliegenden Ergebnisse geben Hinweise, in welchen Feldern weiterer Handlungsbedarf besteht. Diese werden bei der Neufassung des NGG eine Berücksichtigung finden.

 
Foto: Fazit: "Luft nach oben." Mehr Frauen in Führungspositionen. Mehr Männer, die Familienaufgaben übernehmen. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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