Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Krankenhäuser in Niedersachsen

Krankenhäuser haben einen zentralen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Vor allem in einem Flächenland wie Niedersachsen ist es entscheidend, für die Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und wohnortnahe Akutversorgung langfristig sicherzustellen.

Die Situation der Kliniken ist die vergangenen Jahre bundesweit durch deutliche Strukturveränderungen im Gesundheitswesen und der Bevölkerung geprägt worden. Maßgeblichen Einfluss darauf haben:

  • die demografische Entwicklung (regional unterschiedlich),
  • der medizinische Fortschritt,
  • die Einführung des Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich,
  • die Transparenz des Leistungsgeschehens durch gesetzlich vorgegebene strukturierte Qualitätsberichte,
  • die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Mindestanforderungen an die Struktur und Ergebnisqualität sowie zur Mindestmengenregelung,
  • die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante und integrierte Versorgung,
  • die begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel sowie
  • die Beitragssatzstabilität in der Krankenversicherung.

Land und Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, eine entsprechende Versorgung sicherzustellen, soweit diese nicht durch andere Träger gewährleistet wird. Die Vielfalt und der Gleichrang der Krankenhausträger sind gesetzlich garantiert. Mit Stand vom 1. Juni 2023 sind 165 Krankenhäuser mit insgesamt 40.115 Planbetten und 2.464 teilstationären Plätzen in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist insbesondere zuständig für die Krankenhausplanung und die Krankenhausinvestitionsförderung. Diese stellt neben der Vergütung der Betriebskosten in Form von Fallpauschalen durch die Krankenkassen die Finanzierung der Krankenhäuser sicher.

Um eine vergleichbare Versorgungsstruktur in allen Regionen des Landes zu gewährleisten, nimmt das Ministerium zudem planerische bzw. koordinierende Aufgaben für die Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Transplantationsmedizin, Palliativ- und Hospizversorgung wahr.

Das Land Niedersachsen selbst unterhält neben der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Universitätsklinikum Göttingen, die in den Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur fallen, noch die Landeskrankenhäuser Brauel (mit Fachabteilung Bad Rehburg und den beliehenen Einrichtungen in Hildesheim, Königslutter, Lüneburg und Wunstorf) und Moringen (mit den beliehenen Einrichtungen in Göttingen, Osnabrück und Wehnen) als Maßregelvollzugseinrichtungen für überwiegend gerichtlich untergebrachte psychisch kranke und suchtkranke Straftäter nach (§§ 63 und 64 StGB).

Für Fragen der Hygieneüberwachung der Krankenhäuser nach dem Infektionsschutzgesetz ist in Niedersachsen der kommunale Gesundheitsdienst der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover und Göttingen zuständig.


Das neue Krankenhausgesetz – Für eine hochqualitative und wohnortnahe Versorgung im Flächenland Niedersachsen


Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 139. Sitzung am 28. Juni 2022 mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Den Vorgang können Sie im Landtagsdokumentationssystem Niedersachsen (NILAS) hier nachverfolgen. Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtages eingebracht. Die Regelungen des Gesetzes gelten ganz überwiegend ab dem 1. Januar 2023. Lediglich die Verordnungsermächtigung und die Regelungen zur Datenerhebung zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Krisensituationen sind bereits am 6. Juli 2022 in Kraft getreten, damit das für Gesundheit zuständige Ministerium frühzeitig mit der Umsetzung beginnen konnte.

Kern des Gesetzes ist die Umsetzung der Ergebnisse der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung", die sich von Januar 2019 bis Februar 2021 in mehr als 60 Sitzungen intensiv mit den aktuellen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung befasst hat. Nähere Informationen zur Enquetekommission von der Einsetzung bis zum Abschlussbericht erhalten Sie hier.

Mit dem Gesetz werden folgende wesentliche Elemente der Empfehlungen der Enquetekommission umgesetzt:

  • Einführung des Versorgungsstufenmodells mit 3 Versorgungsstufen (Fachkrankenhäuser sind hiervon ausgenommen):
    - Versorgungsstufe I: Grund- und Regelversorgung
    - Versorgungsstufe II: Schwerpunktversorgung
    - Versorgungsstufe III: Maximalversorgung
  • kleinräumigere Krankenhausplanung mit acht statt bisher vier Versorgungsregionen
  • gesetzliche Befugnis zur Herausnahme von Krankenhäusern aus dem Krankenhausplan, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht oder nicht mehr vorliegen
  • Stärkung der Kooperation zwischen den Krankenhäusern und zwischen stationärem und ambulantem Bereich
  • Etablierung von regionalen Gesundheitszentren als sektorenübergreifendes Versorgungsmodell
  • Stärkung der Notfallversorgung
  • Ausbau der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und Isolationsmöglichkeiten für infektiöse Patientinnen und Patienten

Daneben enthält das Gesetz weitere Regelungen für:

  • Verbesserungen für Patientinnen und Patienten mit Demenz oder Behinderung
  • Stärkung von Patientenschutz und Patientensicherheit durch Regelungen zum Aufnahme- und Entlassmanagement sowie durch Ausweitung der Befugnisse der Krankenhausaufsicht
  • Zwei-Bett-Zimmer als Standard bei geförderten Baumaßnahmen
  • Meldepflichten über die aktuelle Belegungssituation zur Bewältigung von Krisen und Pandemien

Arbeit in einem OP Bildrechte: Klinikum Region Hannover

Foto: Ärzte während einer Operation

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