Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Integration in Niedersachsen

Migration ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. Die globalen Migrationsbewegungen führen dazu, dass die Handlungsbedarfe im Themenfeld Integration und Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihren Abkömmlingen sowie die Stärkung der vielfältigen Gesellschaft eine Daueraufgabe der Landesregierung ist.

Das Grundgesetz mit dem Grundrecht auf Asyl und dem Gleichbehandlungsgebot und die Niedersächsische Verfassung geben hierzu den verfassungsrechtlichen Rahmen neben der humanitären Verpflichtung. Integration kann nicht staatlich verordnet werden; es können aber die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie die Integration der zugewanderten Menschen fördern. Die Landesregierung hat den Auftrag, die Handlungsnotwendigkeiten zu definieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Alle Zuwanderergruppen – Schutzsuchende, EU-Zuwanderinnen und EU-Zuwanderer, Fachkräfte und diejenigen, die hier schon lange leben, - sind dabei in den Blick zu nehmen. Integration kann nur gelingen, wenn zum einen die sich verändernde Gesamtgesellschaft aufgeschlossen ist und den zugewanderten Menschen und ihren Kindern die Teilhabe ermöglicht und zum anderen sich alle Menschen aktiv und engagiert in den Teilhabeprozess einbringen.

Integration geht uns alle an – Politik, Verwaltung und Gesellschaft sind aufgerufen, sich dafür stark zu machen.


Integration ist ein langfristiger und vielschichtiger Prozess, der alle Lebensbereiche einschließt. Um dieser Querschnittsaufgabe gerecht zu werden, ist eine breite Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure erforderlich. Integrative Maßnahmen sind in Kindertageseinrichtungen, Schulen, bei der Ausbildung, im Beruf, in Familien und weiteren Bereichen der Gesellschaft geboten.

Das Sozialministerium fördert den Integrationsprozess mit verschiedenen Maßnahmen und Projekten auf Grundlage von Richtlinien, für deren Durchführung das das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jungend und Familie zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf unseren weiteren Seiten.


migration

Foto: Eine Frau hält einen Globus vor ihren Kopf. Bildrechte: Slava Bowman/Unsplash

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln