Gesundheitsminister Philippi zu Eckpunkten der Apothekenreform: „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung muss sichergestellt und Landapotheken gestärkt werden“
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Reform der Apothekenlandschaft. Im Rahmen des 75. Apothekertages in Düsseldorf hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Eckpunkte der geplanten Apothekenreform vorgestellt. Mithilfe der angekündigten Reformen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch die Apotheken zu stärken – insbesondere in ländlichen Regionen. Zu der Maßnahmenübersicht der Apothekenreform äußert sich der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wie folgt:
„Seit Jahren sinkt die Zahl der Apotheken in Niedersachsen kontinuierlich. Diese Entwicklung verdeutlicht, unter welchem wirtschaftlichen Druck die einzelnen Apotheken stehen, etwa durch steigende Betriebskosten, Inflation oder nicht angepasster Abgabepreise verschreibungspflichtiger Medikamente. Deshalb begrüßt Niedersachsen grundsätzlich das Vorhaben des Bundes, die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen und die Landapotheken zu stärken.
Die avisierte Anpassung der Honorare über Verhandlungslösung muss zeitnah umgesetzt werden. Besonders der Erhalt von ländlichen Apotheken hat hier oberste Priorität, etwa durch gesonderte Zuschläge für Landapotheken. Bis diese Förderung in der Praxis umgesetzt werden kann, ist es meiner Ansicht nach unverzichtbar, die Vergütung ländlicher Apotheken über eine signifikante Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale auf den doppelten Betrag anzuheben. Auch die Vergütung von Teilnotdiensten ist ein richtiger Schritt, denn dadurch können die Notdienstkonzepte der Länder flexibilisiert werden. Vor allem ländliche Apotheken werden hierbei gestärkt, da sie aufgrund der geringeren Apothekendichte durch den Notdienst besonders belastet sind. Das ist für das Flächenland Niedersachsen ein großer Vorteil!
Als Land Niedersachsen fordern wir schon lange eine unbürokratischere Anerkennungspraxis. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die Reform neben einem flexibleren Einsatz von Personal – etwa bei der Festlegung von Filial- und Zweigapothekenleitungen – künftig auch die Gründung von Apotheken durch Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischem Abschluss vorsieht. Dazu zählt auch der Einsatz von Fachpersonal im Anerkennungsverfahren und die Anstellung von Personen mit geeigneter nicht-pharmazeutischer Ausbildung für Hilfstätigkeiten.
Kritisch zu sehen ist die Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Verordnung bei Neumedikation. Die begrenzte Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung bei bekannter Langzeitmedikation und den in der Maßnahme beschriebenen erforderlichen Voraussetzungen wäre eine praktikable und gute Lösung. Die Verordnung neuer Medikamente hingegen bedarf einer Anamnese, Diagnostik und Diagnose sowie eines kritischen Abwägens der Behandlungsalternativen. Auch wenn die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker dafür eine wichtige Basis bietet, ist für diese Aufgabe eine zusätzliche bereichsübergreifende Sach- und Fachkenntnis erforderlich. Deshalb sollten hier im Zuge der Apothekenreform entsprechende Anpassungen erfolgen.“
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erstellt am:
23.10.2025
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