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IVENA flächendeckend in ganz Niedersachsen zum Einsatz bringen

Ziel der Landesregierung ist es, IVENA flächendeckend in ganz Niedersachsen zum Einsatz zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Land mit der seit Mitte des Jahres 2019 geltenden Förderrichtlinie „über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von Informationstechnik zur Nutzung des webbasierten Notfallmanagementsystems für Krankenhäuser“ die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte.

Was ist IVENA?

IVENA eHealth steht für Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Es ist eine Anwendung, mit der sich die Träger der präklinischen und klinischen Patientenversorgung jederzeit in Echtzeit über die aktuelle Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser informieren können. Die Anwendung ermöglicht eine überregionale Zusammenarbeit und bietet eine umfassende und detaillierte Ressourcenübersicht. Sie erlaubt einen schnellen Austausch zwischen den Krankenhäusern, den Zentralen Leitstellen für den Rettungsdienst, den Gesundheitsbehörden und anderen medizinischen Diensten, wie dem Ärztlichen Notdienst, der Kassenärztlichen Vereinigung oder niedergelassenen Ärzten. Für die effiziente und patientenorientierte Versorgung werden die für die Diagnose und die Behandlungsdringlichkeit relevanten Behandlungsmöglichkeiten in Echtzeit angezeigt. Zur möglichst effektiven Nutzung vorhandener Ressourcen werden außerdem die Patientenströme des Rettungsdienstes der letzten Stunden berücksichtigt. Dieser Informationen ermöglichen es, verletzte oder erkrankte Patienten rasch in ein geeignetes und aufnahmebereites Krankenhaus zu führen. Den Krankenhäusern werden Informationen über die Zuweisungen wie beispielsweise Eintreffzeit, Diagnose und Behandlungsdringlichkeit schon zum Zeitpunkt der Zuweisung durch den Rettungsdienst in standardisierter Form übermittelt.

Was wird gefördert?

Durch die Richtlinie „IVENA“ werden investive Maßnahmen (Ziffer 2.1. der Richtlinie) wie die Anschaffung von Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen) gefördert, die Krankenhäuser und Rettungsleitstellen in niedersächsischen Landkreisen, kreisfeien oder großen selbstständigen Städten, der Region Hannover sowie der Stadt Göttingen für die Teilnahme an IVENA im Rahmen der Notfallversorgung benötigen. Gefördert werden zudem nicht-investive Maßnahmen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), die für die Einführung oder den laufenden Betrieb von IVENA im Rahmen der Notfallversorgung benötigt werden. Bei den nicht-investiven Aufwendungen handelt es sich um Ausgaben für Wartung und Support der Software sowie die Ausgaben für den Betrieb des Servers.

Wer ist antragsberechtigt und wo kann ein Förderantrag gestellt werden?

Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Landkreise, kreisfeie oder große selbstständige Städte, die Region Hannover sowie die Stadt Göttingen. Die Anträge sind beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen.

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Hauptstelle Hildesheim -
Team 3 SL 1
Domhof 1
31134 Hildesheim

Der Antragsvordruck kann hier abgerufen werden:

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/forderung_anschaffung_informationstechnik_ivena/forderung-der-anschaffung-von-informationstechnik-zur-nutzung-des-webbasierten-notfallmanagements-fur-krankenhauser-198394.html

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