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Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen: Sozialministerium ergreift dienstrechtliche Maßnahmen gegen vier Beschäftigte im Maßregelvollzug

Aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Urkundenfälschung gegen insgesamt vier Bedienstete des niedersächsischen Maßregelvollzugs an den Standorten Brauel und Moringen hat das Sozialministerium gegen die beschuldigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Donnerstag dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen.

Drei Tarifbeschäftigte werden zunächst vom Dienst freigestellt, ihnen wird zudem ein Hausverbot erteilt. Gegen eine Beamtin wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet und sie wird zunächst aus dem Maßregelvollzug abgezogen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Vorwürfen gegen die Beschäftigten keine weiteren inhaltlichen Auskünfte geben können, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) handelt.

Das Sozialministerium ist an einer schnellen und lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe interessiert und kooperiert vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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