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Cornelia Rundt zum „Equal Pay Day“ am Samstag: „Frauen müssen für das gleiche Geld 77 Tage länger arbeiten – diese Gerechtigkeitslücke muss schleunigst geschlossen werden!“

Immerhin ist der sogenannte Gender Pay Gap in Niedersachsen geringer als im Vorjahr und auch geringer als im Bundesdurchschnitt


„Es ist ein trauriger Jahrestag: Der 10. Equal Pay Day zeigt uns, dass die Lohngleichheit von Frauen und Männern leider immer noch nicht erreicht ist – immerhin geht die Entwicklung in Niedersachsen jetzt aber hin zu mehr Gerechtigkeit“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt anlässlich des Equal Pay Days an diesem Samstag (18. März). „Die Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap, beträgt nun in Niedersachsen 20 Prozent; das ist viel, aber immerhin weniger als in den Vorjahren − das Mindestlohngesetz und das geplante Entgelttransparenzgesetz sind Meilensteine für die Verringerung der Lohnlücke, unter der Frauen nach wie vor leiden“, so Cornelia Rundt: „Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss endlich auch für die Bezahlung von Frauen gelten!“

Der Equal Pay Day weist auf die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern hin. Der statistische Wert der Lohnlücke betrug im Jahr 2016 laut neuen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen durchschnittlich 20 Prozent bezogen auf den Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern in Niedersachsen. Um das Durchschnittsgehalt der Männer des Jahres 2016 zu erreichen, müssten Frauen somit zusätzlich zu Ihrer Arbeitsleistung aus 2016 noch vom Neujahrstag 2017 bis zum 18. März 2017 arbeiten − also 77 Tage mehr! Bundesweit ist der Gender Pay Gap laut Statistischem Bundesamt mit 21 Prozent noch größer. Im letzten Jahr betrug die Lohnlücke auch in Niedersachsen noch 21 Prozent (Bund 22 Prozent).

Durch familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bzw. Teilzeit haben Frauen häufig schlechtere Aufstiegschancen. Sie bekleiden weniger Führungspositionen und arbeiten öfter in typischen Frauenberufen, die schlechter vergütet werden als männerdominierte Tätigkeiten. Auch Minijobs sind eine Frauendomäne. Hier fällt die Bezahlung ebenfalls geringer aus als bei regulärer sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit. Außerdem sind Minijobs der sichere Weg in die Altersarmut. Hinzu kommt, dass Frauen laut Landesamt für Statistik 52 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit verrichten als Männer. Diese Sorgelücke bezeichnet man als „Gender Care Gap“. Die wirtschaftliche Leistung unbezahlter Sorgearbeit wird bis heute nicht bilanziert.

Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Minijobs, Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen sind immer noch häufige Ursache für schlechtere Bezahlung und führen zu einer deutlich geringeren Altersversorgung bei Frauen bis hin zur Altersarmut. Deshalb unterstützt die Niedersächsische Landesregierung sämtliche Maßnahmen zum Abbau der Entgeltungleichheit. Unser Ziel ist außerdem eine bessere Bezahlung der Berufe, die vornehmlich von Frauen versehen werden, wie etwa der gesellschaftlich extrem wertvollen Arbeit in der Pflege.“ Und es dürfe nicht weiter passieren, dass Gehaltshöhen zum Nachteil von Frauen im stillen Kämmerlein ausgehandelt werden − das Entgelttransparenzgesetz werde hier mehr Gerechtigkeit schaffen, da sich Beschäftigte über die übliche Lohnhöhe in ihrem Betrieb informieren dürften, so Rundt. Mit der Novelle des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes werde zudem ein Zeichen dafür gesetzt, dass auch bei der Besetzung von Führungspositionen künftig Geschlechtergerechtigkeit herrscht.

Equal Pay Day:

Die Kampagne zum Equal Pay Day wird durch den Verband Business and Professional Women (BPW) Germany initiiert und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Erstmals wurde dieser 2008 in Deutschland durchgeführt. Entstanden ist der Tag für gleiche Bezahlung 1988 in den USA. Weitere Informationen sind unter www.equalpayday.de erhältlich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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