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Sozialministerium und Kommunen stellen sich der Herausforderung der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Vertreterinnen und Vertreter von Niedersächsischem Sozialministerium und Landesjugendamt haben heute im Hannoveraner Leibnizhaus mit Jugendamts-Leitungen aus ganz Niedersachsen die künftigen Verteilungskriterien und Unterbringungsstandards von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besprochen. Bisher musste die Kommune sich um diese jungen Flüchtlinge kümmern, in denen sie erstmals angetroffen wurden - das führte zu sehr unterschiedlichen Belastungen der Jugendämter. Künftig werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge darüber hinaus auch seitens des Bundes auf die Länder verteilt. „Niedersachsen wird die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge gleichmäßig und gerecht auf die Kommunen verteilen - das genaue Vorgehen klärt das Sozialministerium derzeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab“, erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Leibnizhaus: „Das Kindeswohl muss gesichert werden, das ist für mich das entscheidende Ziel. Eine große Herausforderung - besonders für die Kommunen und freien Träger - ist die Schaffung von genügend Plätzen, an denen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben können und betreut werden. In den Jugendämtern wird auf Hochtouren gearbeitet.“ Bezüglich der Schaffung neuer Plätze in Kooperation mit freien Trägern müssten pragmatische Lösungen gesucht und gefunden werden, so Rundt.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen unter den Flüchtenden. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Das Land Niedersachsen und die Kommunen stellen sicher, dass die nach Niedersachsen kommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen eine ihren besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen entsprechende Aufnahme finden. „Wir müssen berücksichtigen, dass viele hier eintreffende Jugendliche auch traumatisiert sind. Sie haben vor oder auf der Flucht Schreckliches erlebt, mitunter ihre Eltern verloren - diese jungen Menschen brauchen eine besondere Zuwendung durch speziell ausgebildete Fachkräfte“, so die Sozialministerin.

„Derzeit wird die erforderliche Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, sie wird dem Kabinett vorgelegt. Auch der Entwurf der Ausführungsbestimmungen ist fertig. Der Verteilschlüssel soll sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune orientieren“, erläuterte Cornelia Rundt: „Mehrere Jugendzentren können gemeinsam auf freiwilliger Basis Kompetenzzentren bilden, so dass die Erfahrungen im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gebündelt werden. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Verteilung ist derzeit in der Ressortabstimmung.“

Die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge durch die Kommunen wird seitens des Landes finanziert. Ministerin Cornelia Rundt sagte den Jugendamtsvertretungen weitere Unterstützung zu. Es werde Informationen und Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz, zur pädagogischen Arbeit mit jungen Flüchtlingen sowie zum Thema Vormundschaften sowie rechtlichen Fragen geben. Die Ministerin appellierte an Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunen, die Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen und sich der großen Herausforderung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu stellen.

Niedersachsen rechnet derzeit mit der Aufnahme von jährlich bis zu 3000 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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