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Sozialministerin Rundt: „Wir machen die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen erlebbar"

Inklusion ist Thema im Landtag


In Niedersachsen gibt es gute Rahmenbedingungen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Budget für Arbeit, das in Niedersachsen als Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets eingeführt wurde, ist dabei ein wichtiges und gutes Instrument. Über alle Fraktionsgrenzen hinweg hat der Niedersächsische Landtag heute beschlossen, das Budget für Arbeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln und die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

„Mit konkreten Maßnahmen machen wir die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen erlebbar“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Teilhabe am Arbeitsleben und damit eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt müsse ein Kernpunkt des Inklusionsprozesses sein, so Rundt.

Derzeit nehmen nur ca. einhundert Personen das Budget für Arbeit in Anspruch. Zielführend ist daher, die zuständigen Stellen der Arbeitsverwaltung enger in diesen Prozess einzubeziehen. Weiterhin gilt es, stärker über das Budget zu informieren, dafür zu werben und auch die positiven Erfahrungen der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer sowie der Unternehmen bekannt zu machen. Menschen mit Behinderung seien leistungswillig und wollten ihre Fähigkeiten einbringen. „Immer wieder zeigt sich, wie hoch motiviert, zuverlässig und leistungswillig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung sind“, unterstreicht die Ministerin.

Dies sieht auch der Bund so: Der Entwurf für das Bundesteilhabegesetz sieht erstmals eine gesetzliche Verankerung des Budgets für Arbeit vor. Ziel ist es, eine Alternative zum Arbeitsbereich der Werkstatt anzubieten. Die Beschäftigungsangebote anerkannter Werkstätten sollen so durch das Budget für Arbeit ergänzt werden, um Menschen mit Behinderung mehr Wahlmöglichkeiten bei der Entscheidung, wie und wo sie arbeiten möchten, zu eröffnen.

Geplant ist, dass das Budget einen Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Ausgleich etwaiger Leistungsminderung und die Aufwendungen für eine gegebenenfalls erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz umfasst. Damit erhalten auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzielle Sicherheit und einen Anreiz, die Gruppe der Menschen mit Behinderung bei der Stellenbesetzung stärker zu berücksichtigen. Einige Aspekte, die sich auch schon beim niedersächsischen Budget für Arbeit bewährt haben, wie beispielsweise die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung und das Rückkehrrecht in die Werkstatt, sind in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes eingeflossen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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