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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Hat Ministerin Rundt am 15. Dezember 2016 im Plenum vollständig und wahrheitsgemäß geantwortet?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Volker Meyer, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) geantwortet.


Die Abgeordneten Petra Joumaah, Volker Meyer, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Gudrun Pieper und Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

Im Rahmen der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 1 „Welchen besonderen Herausforderungen bei der Behandlung kranker Straftäter müssen sich die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen künftig stellen?“ stellte die Abgeordnete Petra Joumaah im Plenum folgende Zusatzfrage: „Frau Ministerin, ich wüsste gerne, wie viele der in 2016 entwichenen Straftäter derzeit noch flüchtig sind.“ Ministerin Rundt antwortete: „Insgesamt sind im Moment zwei der entwichenen Patientinnen bzw. Patienten noch nicht zurückgekehrt. Ein Fall geht auf das Jahr 2007 zurück. Das ist jemand mit ausländischer Staatsangehörigkeit, bei dem wir davon ausgehen dürfen, dass er sich in sein Mutterland abgesetzt hat und nicht mehr erreichbar ist. Der andere ist im Moment noch nach einer Lockerung unterwegs. Das war also eine passive Entweichung. Das heißt, im Moment wird aktiv nach einer Person gesucht. Der Straftatbestand bei diesem Patienten war, wenn ich mich recht erinnere, Fahren ohne Fahrerlaubnis und in alkoholisiertem Zustand.“

1. Wann und aus welcher Einrichtung ist der von Ministerin Rundt erwähnte Straftäter passiv entwichen?

2. Wie viele der am 17. November 2016 aus dem AWO-Psychiatrie-Zentrum Königslutter entwichenen drei Straftäter waren am 15. Dezember 2016 noch flüchtig?

3. Hat Ministerin Rundt am 15. Dezember 2016 vollständig und wahrheitsgemäß geantwortet?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die von Frau Ministerin Rundt im Plenum genannte Anzahl von zwei flüchtigen Maßregelvollzugspatienten war zutreffend. Im Rahmen der mündlichen Beantwortung kam es jedoch zu einer Verwechslung hinsichtlich des im Jahr 2016 aktiv Entwichenen und am 15.12.2016 noch flüchtigen Patienten.

Dieser Fehler wurde im Nachgang korrigiert und diese Korrektur als Fußnote in den stenografischen Bericht der Landtagssitzung vom 15.12.2016 eingefügt.

Die Wiedergabe der Straftaten aus der Vorgeschichte war indes korrekt.

Zu 1.:

Wie oben dargestellt, war die Art der Entweichung mündlich nicht korrekt benannt worden. Der am 15. Dezember noch flüchtige Patient war einer der drei am 17. November aus dem AWO-Psychiatriezentrum Königslutter aktiv entwichenen Patienten.

Zu 2.:

Am 15.12.2016 war noch einer der drei aus dem AWO Psychiatriezentrum Königslutter entwichenen Patienten flüchtig. Dieser wurde dann am 30.12.2016 aufgegriffen und nach Königslutter zurückgeführt.

Zu 3.:

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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