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Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte im Ehrenamt

Niedersachsen bietet umfassenden Versicherungsschutz


Manche unter den etwa zweieinhalb Millionen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen werden sich bestimmt schon einmal gefragt haben, was ist eigentlich wenn ich zum Beispiel beim freiwilligen Einsatz verunglücke? Oder was droht mir als ehrenamtlichem Leiter einer Jugendgruppe, wenn ein Kind verunglückt und ich dafür verantwortlich gemacht werde?

Solche Fragen können im Alltag der Freiwilligenarbeit schlagartig zum Problem werden. Vor allem dann, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Und zwar Schutz vor Unfällen, die den Aktiven in den Tausenden von Vereinen, Einrichtungen und Organisationen unseres Landes selbst zustoßen können. Aber auch der Haftungsschutz, falls die freiwillige Arbeit dazu führt, dass Dritte in ihrer Gesundheit oder ihren Rechten verletzt werden.

Wenn sich Ehrenamtliche privat selbst gegen Unfälle und Haftpflichtverletzungen versichern, besteht meist kein Grund zur Sorge. Auch bei allen Aktiven, die auf Grund von öffentlichen Aufgaben ehrenamtlich arbeiten, besteht ausreichender Versicherungsschutz. Schwieriger liegt der Fall aber immer dann, wenn privater oder öffentlicher Versicherungsschutz nicht greift. Deshalb hat die Niedersächsische Landesregierung mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen. Durch die sind die Niedersachsen in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle versichert und genießen auch einen Haftpflichtversicherungsschutz.

Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz: Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz ist im Schadensfall vorrangig. Gleiches gilt für den Unfallversicherungsschutz.

Auf dem Freiwilligenserver werden von der Niedersächsischen Landesregierung weitere Informationen zum Versicherungsschutz für ehrenamtlich bzw. freiwillig Tätige angeboten.

Die "VGH Versicherungen" gibt Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Rufnummer 0511 – 3 62 25 66. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die VGH, die nach Prüfung des Schadenfalles und bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen die Schadensregulierung abwickeln wird (VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover).

Sicherheit für freiwillig Engagierte

Foto: Verschlossener Karabinerhaken

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