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NDR-Berichterstattung zur Auslieferung fehlerhafter Masken durch den Bund

Unterrichtung durch die Niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 02.07.2020, TOP 50


„NDR-Berichterstattung zur Auslieferung fehlerhafter Masken durch den Bund“


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Der NDR hat berichtet, dass der Bund über die Kassenärztlichen Vereinigungen an Arztpraxen

a) Masken ausgeliefert hat, die nicht den Qualitätsstandards entsprechen

und

b) diese Auslieferung zum Teil erfolgt ist, obwohl ein Prüfergebnis bereits vorlag, das die mangelnde Qualität festgestellt hatte.

Dazu kann ich Ihnen berichten: Grundsätzlich ist eine teils mangelhafte Qualität von Atemschutzmasken, die seit Beginn der Pandemie in großen Mengen auf den Markt gebracht werden, nicht neu. Deshalb arbeiten alle Stellen, die Masken beschaffen, mit regulären Kontroll- und Prüfverfahren, um solche Masken aus dem Verkehr zu ziehen.

Dazu müssen Sie wissen, dass es zwei vollständig getrennte Lieferstränge gibt: Der Bund beschafft und bedient über die Kassenärztlichen Vereinigungen die Arztpraxen. Das Land bekommt ebenfalls Lieferungen des Bundes, die im Wege der Amtshilfe über die Katastrophenschutzbehörden an Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime abgegeben werden.

Die Lieferungen des Bundes, über die heute in den Medien berichtet wurde, stammen aus dem Vertriebskanal China im Zuge eines Rahmenvertrages, den der Bund abgeschlossen hatte. Das Sozialministerium hat diesen Vertrag nicht abgeschlossen.

Die KVN hat – und das ist das übliche Verfahren – von allen Chargen sämtlicher Wareneingänge Rückstellproben genommen, um die Qualität zu sichern. Die Chargennummern der jeweils mangelhaften Masken hat die KVN immer sofort auf ihrer Internetseite veröffentlicht, so dass der Austausch der Ware mit den betroffenen Arztpraxen in allen Fällen reibungslos funktioniert hat. Die KVN hat uns bestätigt, dass in den Einzelfällen, in denen mangelhafte Masken an Arztpraxen ausgeliefert worden sind, diese ausgetauscht wurden.

Es ist nach Aussage der KVN und auch uns kein Fall bekannt, in dem es aufgrund dieser Mängel zu einer Patientengefährdung gekommen ist. Auch das Land nimmt von den Lieferungen, die wir für das Katastrophenschutz-Zentrallager erhalten, chargenweise Rückstellproben und hat alle Lieferungen des Bundes im Zentrallager sperren lassen. Diese Chargen werden vor einer Auslieferung getestet. Die Testung übernimmt der TÜV Nord, mit dem mein Haus einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Und auch die selbst beschafften Maskenlieferungen aus China außerhalb der Bundeslieferung werden im Auftrag meines Hauses durch den TÜV begutachtet und geprüft, und auch hier arbeiten wir mit Rückstellproben. Auch dies ist das übliche Verfahren. Wir verhindern durch diese Qualitätsprüfung, dass mangelhafte Ware in den Umlauf gerät.

In einem Fall wurden Masken mangelnder Qualität an das Primatenzentrum in Göttingen geliefert. Die mangelnde Qualität bestand in diesem Fall darin, dass es sich um einen FFP-2-Standard, statt des auf der Maske aufgedruckten FFP-3-Standards handelte. Dies wurde in diesem Fall erst unmittelbar nach der Auslieferung festgestellt. Die Lieferung ist dann sofort ausgewechselt worden. Eine Gefährdung lag auch in diesem Fall nicht vor.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat im Bundesgesundheitsministerium zusammen mit den Ländern die mangelhafte Qualität mehrfach scharf kritisiert und dem BMG schließlich mitgeteilt, dass keine Maskenlieferungen mehr angenommen werden. Das BMG hat diese Lieferung daraufhin eingestellt.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2020

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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