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Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern und pflegende Angehörige entlasten – Anträge aus Niedersachsen überzeugen

Sozialministerin Carola Reimann: „Es sind vor allem Frauen, die familiäre Sorgearbeit übernehmen. Wir brauchen ein Instrument, das ihre eigenständige existenzsichernde Beschäftigung fördert."


„Familienleben und Arbeit muss den Lebenswirklichkeiten und Bedarfen der Menschen gerecht werden. Dafür ist ein Mehr an Maßnahmen von Seiten des Bundes notwendig. Insbesondere Frauen und pflegende Angehörige benötigen bessere Rahmenbedingungen. Die heutigen Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zu den von uns eingebrachten Anträgen senden ein deutliches Signal in Richtung Bund und sind ein zukunftsweisender Schritt“, unterstreicht Sozialministerin Carola Reimann.

So fordern die Ministerinnen und Minister den Bund dazu auf, die Länder weiterhin beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und bei der Gewinnung von Fachkräften in Kindertages- und Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung familienentlastende Instrumente weiterentwickeln und mit der Einführung einer aus Steuermitteln finanzierten Entgeltersatzleistung analog dem Elterngeld finanzielle Sicherheiten für Menschen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, schaffen. „Es sind vor allem Frauen, die familiäre Sorgearbeit übernehmen“, betont Dr. Carola Reimann, „deshalb arbeiten sie oft Teilzeit oder übernehmen Mini-Jobs. Dauerhafte Teilzeit führt jedoch zu strukturellen Benachteiligungen im Hinblick auf berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie führt zu geringen Verdiensten und langfristig auch zu einem niedrigen Rentenanspruch. Vor diesem Hintergrund ist mir der heute beschlossene Antrag sehr wichtig. Denn wir brauchen weitere Instrumente, die Arbeitszeitwünsche berücksichtigen, Einkommenseinbußen über Transferleistungen kompensieren und damit die eigenständige existenzsichernde Beschäftigung fördern.“

Darüber hinaus haben sich die Länder dafür ausgesprochen, die Potentiale von mobilen Arbeitsbedingungen durch die Schaffung eines entsprechenden Rechtsanspruches fest zu verankern. Dr. Carola Reimann betont, dass hierbei auch der Schutz der Beschäftigten Beachtung finden müsse. „Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, von den Vorteilen mobiler Arbeit wie etwa Telearbeit zu profitieren. Gleichzeit ist es jedoch von großer Bedeutung, sie dabei vor Überlastung zu schützen“, so Carola Reimann weiter.

Auf der Agenda der Ministerinnen und Minister stand darüber hinaus, pflegende Angehörige zu entlasten. Denn Pflege zu Hause ist nach wie vor der Normalfall und der Wunsch der meisten Menschen. „Die pflegenden Angehörigen sind die tragende Säule der pflegerischen Versorgung in unserer Gesellschaft. Sie übernehmen oftmals Pflege- und Betreuungsaufgaben, die bis zu einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung reichen können“, so Dr. Carola Reimann. Doch der große Einsatz für ihre Angehörigen bringt oftmals berufliche, gesellschaftliche und auch gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich. „Um die Situation der pflegenden Angehörigen diesbezüglich zu verbessern, fordern wir die Bundesregierung auf, Strategien und konkrete Maßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen, damit pflegende Angehörige künftig Beruf und Pflege besser miteinander in Einklang bringen können. Denn Erwerbstätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe.“

Die Arbeits- und Sozialministerinnen fordern den Bund unter anderem dazu auf, Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Leistungsvoraussetzungen und Verfahrenswegen sowie zu Arbeitszeitmodellen und betrieblichen Lösungsansätzen sowohl für pflegende Angehörige als auch Betriebe zu erstellen und eine entsprechende Bekanntmachung der Informations- und Beratungsangebote bspw. über Hausarztpraxen zu initiieren und zu etablieren. Weitere Forderungen an die Bundesregierung sind eine Vereinfachung der aktuellen Regelung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, die Überprüfung der gesetzlich vorgesehenen Freistellungszeiträume für die Pflege von nahen Angehörigen, sowie die Schaffung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung analog zum Pflegegeld.

Ebenso bekam ein von Niedersachsen mit eingebrachter Antrag Zustimmung, präventiv wirkende Hausbesuche bei älteren bzw. hochbetagten Menschen finanziell zu fördern. So wurde der Bund aufgefordert, zeitnah entsprechende Förderprogramme auf den Weg zu bringen. Hierzu Sozialministerin Carola Reimann: „Beratungsbedarfe entstehen nicht erst dann, wenn ein Mensch pflegebedürftig ist. Präventive Hausbesuche sind ein ideales Instrument, um neben der vordergründigen Informationsdienstleistung, Möglichkeiten, Ressourcen und Bedarfe von älteren Menschen zu erkennen und individuelle Angebote zu machen. Dafür braucht es entsprechende Förderprogramme, die es zeitnah auf Bundesebene zu schaffen gilt.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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