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Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch XI

Informationen für Pflegebedürftige |Informationen für Leistungsanbieter

(HINWEIS: Leistungsanbieter finden Informationen zum Antrag auf Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS),
s. hier)


Alle Pflegebedürftigen, die noch zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen die Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.

Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für

- Tages- und Nachtpflege

- Kurzzeitpflege

- Leistungen ambulanter Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI und

- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege. Zu ihren Leistungen gehören

- Einzel- oder Gruppenbetreuung von Pflegebedürftigen,

- Entlastung von pflegenden Angehörigen,

- Unterstützung im Alltag durch individuelle Hilfen oder bei der Haushaltsführung.

Hinweise zu den einzelnen Leistungen finden Sie in der „Checkliste Aufgaben und Grenzen" im Downloadbereich.

Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die eine Anerkennung des Landes als Angebot zur Unterstützung im Alltag erhalten haben. Die Pflegekassen veröffentlichen die Kontaktdaten und das Leistungsangebot dieser Anbieterinnen und Anbieter in ihren Internetauftritten. Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Angebot unterstützt Sie auch der Pflegestützpunkt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Links zu einigen Suchportalen der Pflegekassen, zu den Pflegestützpunkten sowie zu weiteren Beratungsangeboten finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.



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