Niedersächsische Anerkennungs-verordnung
Hinweise zu den Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Merkblatt juristische Personen, Personen- gesellschaften, Einzelunternehmen
(HINWEIS: Leistungsanbieter finden Informationen zum Antrag auf Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS),
s. hier)
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag wird im Unterschied zum Pflegegeld nicht regelhaft an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von den Pflegekassen gegen Vorlage von Rechnungen für tatsächlich in Anspruch genommene Versorgungsleistungen erstattet.
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für
Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen keine Pflegeleistungen, sondern unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung ihres Alltages im Umfeld von Pflege. Zu ihren Leistungen gehören
Hinweise zum Leistungsumfang finden Sie im Downloadbereich.
Pflegekassen rechnen den Entlastungsbetrag nur mit Anbieterinnen und Anbietern ab, die eine Anerkennung des Landes als Angebot zur Unterstützung im Alltag erhalten haben. Die Pflegekassen veröffentlichen die Kontaktdaten und das Leistungsangebot dieser Anbieterinnen und Anbieter in ihren Internetauftritten. Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Angebot unterstützt Sie auch der Pflegestützpunkt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Links zu einigen Suchportalen der Pflegekassen und zu den Pflegestützpunkten finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Seit dem 15.10.2025 benötigen ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer keine formelle Anerkennung. Sie gelten als anerkannt, wenn sie
Das Formular für die Bestätigung gegenüber der Pflegekasse finden Sie im Downloadbereich.