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"Ich lass mich nicht K.O.-Tropfen!"

Die Kampagne „Ich lass mich nicht K.-O.-Tropfen“ möchte potenzielle Opfer sensibilisieren, sich besser vor bewusstseinstrübenden Substanzen zu schützen. Denn die eintretende Willens- bzw. Bewusstlosigkeit befähigt Täterinnen oder Täter Sexual- und Raubdelikte zu begehen. Der Niedersächsische Landtag hatte sich dafür ausgesprochen, stärker auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
Die Kampagne lief vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2022.


Zum offiziellen Auftakt wurden Studierende an den Hochschulstandorten Hannover, Braunschweig und Wolfenbüttel zu Beginn des Wintersemesters 2019/2020 gezielt zu dem Thema angesprochen. Die Kampagne zielte darauf ab, mit Hilfe von Flyern und bedruckten Bierdeckeln über die Wirkung von „K.-O.-Tropfen“ und möglichen Schutzmaßnahmen aufzuklären. Die Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt e.V. in Braunschweig führte das vom Niedersächsischen Sozialministerium geförderte Projekt durch.


Die Kampagne wollte auch zielgerichtete Aufklärung in gynäkologischen Praxen erreichen. Dazu sollen dort dauerhaft Informationsmaterialien zur Verfügung stehen, um sie beispielsweise in Mädchensprechstunden zu nutzen.


Schwieriger Nachweis

Der Nachweis, dass bewusstseinstrübende Substanzen verabreicht wurden, ist schwierig zu erbringen. In der Regel können sich Opfer nicht an die Geschehnisse erinnern und suchen erst nach einer Phase der Bewusstseinstrübung einen Arzt oder eine Ärztin oder die Polizei auf. Der Nachweis, dass diese Substanzen verabreicht wurden, ist nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes von sechs bis zwölf Stunden nach Einnahme möglich. Die Kampagne verfolgte das Ziel, dass es gar nicht erst zu einem K.-O.-Tropfenmissbrauch kommt.


Opfer müssen schnell handeln

Sind K.-O.-Tropfen dennoch missbräuchlich verabreicht wurden, müssen alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sorgfältig und schnell handeln, um einen solch sensiblen Vorfall effektiv aufzuklären. Im März 2020 fand dazu eine Fachtagung statt, die sich gezielt an Kliniken, die Justiz und die Polizei wandte.

Wenn diese Akteure Hand in Hand arbeiten, können Betroffene besser geschützt werden. Dabei ist die Sensibilisierung aller am Verfahren Beteiligter ein richtiger und wichtiger Schritt.


Hintergrundinformationen:

K.-O.-Tropfen (von „Knock-out", englisch für „Außer-Gefecht-Setzung") sind farblos und nicht zu schmecken, wenn sie in Getränke oder Speisen gemischt werden. Bereits nach 10 bis 20 Minuten setzen Schwindel und Übelkeit ein.

Typisch für K.-O.-Tropfen ist der Gedächtnisverlust. Das Opfer hat hinterher keinerlei Erinnerungen an die Zeit von Beginn der Wirkung der Tropfen bis zu deren Abklingen. Täter setzen es häufig in Diskotheken, Bars, Clubs oder Restaurants ein. In der allgemeinen Feierstimmung ist es für den Täter leicht, die K.-O.-Tropfen unbemerkt in ein Getränk zu mischen, was eine besondere Aufmerksamkeit in dieser Umgebung erfordert.

kotropfen   Bildrechte: MS Pressestelle

Foto: Ich lass mich nicht K.O.-Tropfen!

Materialien zum Download:

  Plakat

  Bierdeckel

  Flyer

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