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Bundesrat beschäftigt sich mit Änderungen beim Erwerb von Lachgas und K.O.-Tropfen

Philippi: „Gesetz wird entscheidende Lücke schließen“


Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschäftigt. Damit soll künftig die Möglichkeit eines Erwerbs von Lachgas und K.O.-Tropfen deutlich erschwert werden.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sagt dazu:


„Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen, um den Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsgefahren durch Lachgas zu schützen. Als Rauschmittel wird Lachgas vor allem wegen seiner euphorisierenden und entspannenden Wirkung sowie seiner leichten Verfügbarkeit verwendet. Lachgas ist billig und einfach zu konsumieren. Zudem tauchen die Lachgaskartuschen in Kiosken oder Automaten in Schulnähe auf – oftmals auch noch in jugendgerecht designter, ansprechender Verpackung.

Dass Lachgas auch sehr schädlich sein kann, wissen Kinder und Jugendliche häufig nicht. Die Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden, Schädigungen der Nervenbahnen, Blutbildungsstörungen und Psychosen.

Um eine weitere Normalisierung des Lachgaskonsums insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist es daher dringend notwendig, die Lachgasnutzung als Freizeitdroge zu verbieten. Dieser Gesetzesentwurf erfasst dabei ausdrücklich nur die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe. Ihre Eigenschaft als Chemikalie zur medizinischen und industriellen Nutzung wird hierbei nicht verkannt und die entsprechende Verwendung weiterhin ermöglicht.

Auch im Hinblick auf die Ausnutzung der Rauschwirkung sogenannter K.O.-Tropfen – die oftmals zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden – begrüße ich diesen Gesetzesentwurf. Denn der Einsatz von bewusstseinstrübenden Substanzen wie K.O.-Tropfen ist perfide. Die Nachweisbarkeit solcher Substanzen stellt dabei für Justiz und Kliniken ein großes Problem dar. Es braucht daher geeignete Maßnahmen, die potentiellen Tätern den Zugang zu Substanzen erschweren, die zur missbräuchlichen Herstellung von K.O.-Tropfen verwendet werden können.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
26.09.2025

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