Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
Der Landesbeirat unterstützt die Landesbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§12 NBGG). Die 20 Mitglieder des Beirates werden von der Landesbeauftragten berufen. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen als vorsitzendem Mitglied und 20 weiteren Mitgliedern.