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Neues Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft

Am 01.01.2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten.

Das Gesetz modernisiert und verbessert die Bestimmungen des 16 Jahre alten Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 15.6.1994.

Es gibt einige wesentliche Neuerungen, die hier kurz dargestellt werden:

  • Die Vorschriften über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten einen neuen Stellenwert.
  • Das Gesetz greift zahlreiche erfolgreiche Aspekte der Fortbildung von Teilzeitbeschäftigten und Beurlaubten auf.
  • Zu dauerhaft gleichen Chancen im öffentlichen Dienst für beide Geschlechter wird man nur gelangen, wenn sich neben den Frauenrollen auch die Männerrollen ändern. Deshalb verpflichtet das Gesetz die Dienststellen, auch auf den Abbau der Unterrepräsentanz von Männern hinzuwirken.
  • Die Vorschriften über den Gleichstellungsplan verwirklichen das moderne Führungskonzept des Führens mit Zielvereinbarungen. Die Dienststelle selbst setzt sich das Ziel, zu dem sie innerhalb der drei Jahre Geltungsdauer des Plans gelangen will.

Mit der Neufassung des Gesetzes werden Regelungen geschaffen, die es erleichtern werden, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen.

Das ist auch nötig:

Der dem Landtag im Januar 2010 vorgelegte 3. Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes hat gezeigt, dass die Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen in Niedersachsen noch nicht in allen Bereichen erreicht ist. Zwar stellen die Frauen mehr als die Hälfte der Beschäftigten. In Führungsämtern sind sie aber nach wie vor unterrepräsentiert. So beträgt der Anteil der Frauen in den B-Gehältern zwischen 12 und 16 %, ohne Lehrkräfte beträgt der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe A 12 21,3 %. Frauen stellen aber über 90 % der Teilzeitbeschäftigten und der Beurlaubten. Die Familienarbeit der Frauen ist also einer der wesentlichen Gründe für deren geringere Repräsentanz in Führungsämtern. Andererseits sind Männer in den Berufen des Erziehungs- und Pflegebereiches stark unterrepräsentiert. Es gibt daher nach wie vor Handlungsbedarf, um im öffentlichen Dienst die beruflichen Chancen von Männern und Frauen anzugleichen und eine echte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

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