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Cornelia Rundt wirbt im Landtag für die Organspende: "Wir können schwerkranken Menschen eine neue Lebensperspektive geben"

Appell der Landesregierung: Bürger sollten für sich eine Entscheidung treffen und diese in einem Organspende-Ausweis dokumentieren


Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Niedersächsischen Landtag an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen appelliert, sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen. "Es handelt sich bei der Organspende um eine Gemeinschaftsaufgabe", sagte Rundt und erinnerte an die Menschen, die sehnlichst auf ein Organ warten und denen mit einer Spende das Weiterleben ermöglicht wird: "Jede Einzelne sollte sich mit der Frage auseinandersetzen, ob er im Falle seines Todes zu einer Organspende bereit ist. Dies sollte er auch im Interesse seiner Angehörigen tun, um diese später nicht mit dieser Entscheidung zu belasten. Durch Organspende kann schwerkranken Menschen eine neue Lebensperspektive gegeben werden."

Rundt hielt während ihrer Rede eines der Plakate der von ihr initiierten niedersächsischen Organspende-Kampagne "Du fehlst mir!" hoch. Sie erläuterte die vielfältigen Bemühungen der Landesregierung, die Organspende-Bereitschaft zu erhöhen. Die Zahl postmortaler Organspenden war in Niedersachsen von 310 im Jahr 2011 drastisch auf 222 im Jahr 2013 (jeweils von Januar bis November) zurückgegangen. Laut einer Studie der Bertelsmannstiftung und der Barmer GEK sind von einst 62 Prozent in 2011 aktuell nur noch 48 Prozent der Bevölkerung zu einer Organspende bereit. Einen Organspendeausweis besitzen laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung derzeit 28 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger.

Eine Ursache für die rückläufigen Zahlen ist offenbar ein Vertrauensverlust aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe, u.a. in Göttingen. Rundt: "Die jüngsten Manipulationen bei der Organvergabe haben sicherlich deutlich dazu beigetragen, dass die Menschen der Organspende zunehmend skeptisch gegenüber stehen." Die Landesregierung und die Universitätsmedizin Göttingen hätten jedoch umgehend reagiert, die Organvergabe in Göttingen sei neu organisiert worden.

Neue gesetzliche Regelungen auf Bundesebene waren bereits am 1. August 2012 in Kraft getreten. Sie beinhalten die Verpflichtung der zur Organentnahme geeigneten Krankenhäuser, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, und ermöglichen unangemeldete Überprüfungen in Transplantationszentren. Cornelia Rundt: "Die Landesregierung hat die Umsetzung der neuen bundesweiten Regelungen zur Organtransplantation in Landesrecht und die Unterstützung einer schärferen staatlichen Kontrolle zu einem wichtigen Ziel erklärt. Und sie begrüßt auch den Einsatz von Transplantationsbeauftragten in niedersächsischen Kliniken." Ob bezüglich der Transplantationsbeauftragten noch ein zusätzliches niedersächsisches Ausführungsgesetz notwendig ist, wird von der Landesregierung gerade geprüft.

Ministerin Rundt macht sich stark für das Thema Organspende  

Die Ministerin machte sich im Landtagsplenum am 27.02.2014 stark für die Organspende und präsentierte den Abgeordneten das Motiv der landesweiten Organspendekampagne.

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