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Was plant die Landesregierung bei der Krankenhausstruktur?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Reinhold Hilbers (CDU) hatte gefragt:

In der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform 2015 wurde vereinbart, dass der Bund die Länder mit einem Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dabei unterstützt, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgungsstruktur voranzubringen. Insbesondere der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits- oder Pflegezentren) sollen gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen.

Die Fördermittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Danach entfällt auf Niedersachsen eine maximale Fördersumme in Höhe von ca. 46,6 Millionen Euro, die durch Landesmittel in gleicher Höhe kofinanziert werden muss.

Weiterhin müssen sich die Länder verpflichten, mindestens den Durchschnitt der Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Mittel für die Krankenhausfinanzierung beizubehalten und die Landesmittel für das Sonderinvestitionsprogramm zusätzlich zu erhöhen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 Landesmittel für das Sonderinvestitionsprogramm in den Haushalt einzustellen (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
  2. Für welche konkreten Maßnahmen könnten nach Auffassung der Landesregierung Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm in Betracht kommen?
  3. Welche Kriterien bei der Mittelvergabe stellen sicher, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht auch mit „normalen“ Investitionsmitteln des Landes gefördert werden können?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform 2015 wurden am 05.12.2014 Eckpunkte zur Krankenhausreform vereinbart, die in diesem Jahr in Gesetzen und Regelungen umgesetzt werden sollen.

Um den anstehenden Umstrukturierungsprozess der Krankenhausversorgung voran zu bringen, sollen in einem Strukturfonds Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Projekte werden nur finanziert, wenn es sich um neue Vorhaben handelt.

Der Fonds beteiligt sich mit maximal 50 Prozent an den jeweiligen förderungsfähigen Kosten. Gelder aus dem Fonds werden nur dann bereitgestellt, wenn die Länder zu den Vorhaben den in gleicher Höhe entsprechenden Förderbetrag leisten.

Für Niedersachsen wird nach dem Königsteiner Schlüssel ein Volumen i.H.v. voraussichtlich rund 47 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so dass sich durch die erforderliche Kofinanzierung ein Gesamtvolumen von 94 Millionen Euro ergibt.

Die Aufteilung des Kommunalanteils richtet sich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG), d.h. die Kommune „müsste“ 40 Prozent oder 18,8 Millionen Euro und das Land 60 Prozent oder 28,2 Millionen Euro leisten.

Der Strukturfonds hat den Zweck, zur Verbesserung der Versorgungsstruktur den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z.B. Gesundheits- oder Pflegezentren) zu fördern. Die Fördergelder sollen den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zu Gute kommen.

Nicht verausgabte Mittel des Strukturfonds können von anderen Ländern abgerufen werden.

Die Länder verpflichten sich, mindestens den Durchschnitt der Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Mittel (= 120 Millionen Euro für Niedersachsen) für die Krankenhausfinanzierung beizubehalten und um die Landesmittel für das Sonderinvestitionsprogramm zusätzlich zu erhöhen. Ende 2018 wird der Fonds auf der Grundlage eines Zwischenberichts im Hinblick auf den bewirkten Strukturwandel und die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Förderung überprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Um für Niedersachsen eine Komplementärfinanzierung der vorgesehenen Jahrestranchen aus dem auf Bundesebene noch zu errichtenden Strukturfonds sicherstellen zu können, beabsichtigt das Sozialministerium für den Einzelplan 05 ab 2016 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. jährlich 9,4 Millionen Euro anzumelden. Nach den Regularien des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes würde der davon von der kommunalen Ebene zu tragende Finanzierungsanteil jährlich 3,76 Millionen Euro betragen. Die Landesregierung wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 über eine Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel im Haushaltsplanentwurf und in der Mittelfristigen Finanzplanung entscheiden.

Zu 2. und 3.:

Die Verwaltung des Strukturfonds soll dem Bundesversicherungsamt übertragen werden. Nähere Informationen über die Verteilungskriterien des Bundesversicherungsamtes liegen der Landesregierung noch nicht vor. Demzufolge sind derzeit Auskünfte über konkrete Maßnahmen oder Kriterien bei der Mittelvergabe nicht möglich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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